Weil ein DHL-Paket verloren gegangen ist, muss der Logistiker nun Schadensersatz für den Paketinhalt zahlen.

Gehen Pakete auf dem Versandweg verloren, haben Kunden es meist schwer, Schadensersatz für diese zu bekommen. In vielen Fällen sitzen die KEP-Dienstleister solche Fälle gerne aus und wendet eine Verzögerungstaktik an, den Betroffenen fehlt dann oft die Geduld, den Fall bis zum Ende durchzuziehen. Dass sich Hartnäckigkeit allerdings lohnen kann, beweist aktuell erneut ein Fall.

Ein DHL-Kunde hat ein versichertes Paket verschickt, welches allerdings auf dem Versandweg verloren gegangen ist. Was genau mit dem Sendungsinhalt des Päckchens passiert ist, ob dieser beispielsweise gestohlen wurde, ist unklar. Ein Schadensersatz wurden dem Kunden allerdings von der Deutschen Post DHL verweigert, der Bonner Logistiker bestritt nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Bürgler den Sendungsinhalt und dessen Wert. Davon ließ sich der Kunde allerdings nicht abschrecken und reichte Klage gegen den Paketdienst ein.

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Der Nachweis des Paketinhaltes gestaltete sich schwierig, da der Absender davon verständlicherweise weder Fotos- noch Videoaufzeichnungen gemacht hat. Wie die Kanzlei jetzt mitteilte, konnte durch „stringenten und schlüssigen Klagevortrag“ der Nachweis allerdings erbracht und das Gericht vom Inhalt des verschwundenen Pakets überzeugt werden. Das Gericht ließ die Klage gegen die Deutsche Post DHL Group zu. Diese muss nun Schadensersatz für den gesamten Sendungsinhalts zahlen, sowie die Anwaltskosten des Klägers und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.