Rund die Hälfte der Deutschen findet eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht angemessen, zwei Drittel finden, dass Schwarzfahren entkriminalisiert werden soll. 

Das Fahren ohne Fahrschein fällt in Deutschland unter den Straftatbestand der Leistungserschleichung. In der Regel wird dies mit einer Geldstrafe geahndet, die Höchststrafe kann allerdings auch bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegen. Auch wenn in den meisten Fällen eine Geldstrafe verhängt wird, landen diejenigen im Gefängnis, die diese nicht zahlen können, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. 

Anhänger von Grünen und Linke gegen Ersatzfreiheitsstrafe

In einer repräsentativen Umfrage wurden die Teilnehmer zunächst gefragt, ob sie es richtig finden, dass diejenigen, die die Geldstrafe nicht zahlen können, diese im Gefängnis absitzen müssen. Hier waren 45 Prozent der Befragten dagegen. Vor allem Anhänger von Grünen und Linken finden es nicht richtig, dass es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt. Die Anhänger anderer Parteien finden diese Regel mehrheitlich richtig, wie das Handelsblatt berichtete

Bei der Frage, ob Schwarzfahren keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein soll, stimmten 69 Prozent der Befragten zu. Lediglich ein Viertel der Befragten sprachen sich dagegen aus.

Bundestag berät über Reform

Eine Reform bezüglich der Ersatzfreiheitsstrafe wird aktuell im Bundestag diskutiert. Am Montag soll es dazu eine Sachverstandgenanhörung geben.

Momentan richten sich die Tage, die im Gefängnis verbracht werden müssen, nach der Tagessatzhöhe. Bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, müssen folglich 30 Tage im Gefängnis verbracht werden. Der Änderungsentwurf von Justizminister Marco Buschmann sieht vor, dass sich die Anzahl der Tage im Gefängnis in Zukunft halbiert. 

Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens sieht der Entwurf nicht vor. Vorschläge dazu sind allerdings bereits im Gespräch. Marco Buschmann hat bereits versprochen, dass es auch zu dieser Problematik zukünftig einen Entwurf geben wird.

Bereits bei der Justizminiosterkonferenz im vergangenen Jahr hatten die Landesregierungen von Berlin und Bremen einen Antrag zu Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein eingereicht, welcher allerdings keine Mehrheit erlangt hat.