Beim Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben hiesige Firmen noch Nachholbedarf, so eine aktuelle Studie.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für größere Unternehmen mit 3.000 Mitarbeiter. Damit sollen Firmen in die Pflicht genommen werden, die Einhaltung der Menschenrechte (u.a. das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Diskriminierung) entlang ihrer Lieferketten sicherzustellen. Allerdings haben viele deutsche Unternehmen dahingehend noch einiges an Nachholbedarf, wie aus einer aktuellen Studie des Business-Spend-Management-Anbieters Coupa hervorgeht.

Demzufolge können 73 Prozent nicht beurteilen, ob ihre direkten Lieferanten die vorgegebenen ESG-Standards einhalten (ESG steht für Environmental, Social, Governance - also Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung). Nur 42 Prozent haben überhaupt ein effektives Risikomanagementsystem, um die ESG-Risiken zu evaluieren. „Bei unserer ersten Umfrage im Februar 2022 standen die meisten Unternehmen noch am Anfang ihrer Vorbereitungen für das Lieferkettengesetz. Jetzt ist es da und den Unternehmen wird endlich – und wahrscheinlich schockierend – bewusst, was es wirklich bedeutet“, erklärt Markus Hornburg, VP Global Product Compliance bei Coupa bei Logistik Heute. „Die schlechteren Werte in unserer jetzigen Befragung zeigen, dass sie – nachdem sie sich eingehend mit den Anforderungen befasst haben – das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten, das neue Gesetz einzuhalten, verloren haben.“

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Förderung der Digitalisierung, aber zu komplexe Anforderungen

Laut dem Experten sind die Anforderungen des neuen Gesetzes für die deutschen Unternehmen zum Teil zu komplex. Wie aus der Studie hervorgeht, wissen mit 27 Prozent fast ein Drittel der Befragten noch nicht einmal, mit wie vielen weiteren Lieferanten ihre direkten Lieferanten zusammenarbeiten. Außerdem ist es deutlich schwieriger geworden, neue und vor allem gesetzeskonforme Lieferanten zu finden. Nur noch 19 Prozent der Studienteilnehmer seien aktuell in der Lage, innerhalb weniger Tage neue Partner zu finden. 

All den Herausforderungen zum Trotz, sehen aber besonders die mittelständischen Unternehmen mit einer Größe von 1.000 bis 2.999 Mitarbeitern Chancen im neuen Lieferkettengesetz, speziell was die Digitalisierung angeht. 72 Prozent erwarten in diesem Bereich deutliche Fortschritte, die durch das neue Gesetz vorangetrieben werden. Aktuell sieht allerdings noch jedes zweite Unternehmen (52 Prozent) die eigene Technologie als nicht ausreichend, um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden. Im Schnitt planen die deutschen Unternehmen mit einer Investition von 1,2 bis 3,6 Millionen Euro, um die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhalten.