Eine Untersuchung des Bundeskartellamtes hat keine Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den Ölkonzernen zutage gebracht.


Der Tankrabatt im vergangenen Sommer sorgte für Empörung an der Zapfsäule: Wird der Rabatt überhaupt weitergegeben oder bereichern sich die Ölkonzerne an der Krise? Dies war eine der Fragen, mit denen sich das Bundeskartellamt bei seiner Untersuchung auseinandergesetzt hat. Auch so sorgen die hohen Spritpreise für Frust, Ärger und die Frage: Ist das überhaupt rechtens?

Tankrabatt wurde überwiegend weitergegeben

Das Bundeskartellamt stellte fest, dass der Tankrabatt „überwiegend“ weitergegeben worden sei. „Überwiegend“ bedeutet aber nun mal nicht „in jedem Fall“, stellt auch der ADAC fest. „Die Verbraucher wurden in höherem Maße als erforderlich zur Kasse gebeten“, wird der Automobilclub dazu von der LTO zitiert. 

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Mit dem Tankrabatt wurde die Energiesteuer für Benzin im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2022 um knapp 30 Cent, für Diesel um knapp 14 Cent pro Liter gesenkt. Für Kritik sorgte die politische Entscheidung, die Ölkonzerne nicht zu einer Weitergabe dieses Rabattes zu zwingen. Viel mehr blieb es bei einer Bitte der Regierung. 

In seinem Bericht stellt die Behörde außerdem fest, dass der Nachweis von erhöhten Preisen generell sehr schwierig sei. „Selbst wenn das BKartA eine kartellrechtlich relevante Marktbeherrschung feststellen würde, wären die gesetzlichen Hürden für die Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise außerordentlich hoch“, heißt es dazu konkret. Zur marktbeherrschenden Stellung stellte die Behörde fest, dass kein Ölkonzern derzeit eine solche Stellung innehat, wodurch es auch zu keinem Missbrauch von Marktmacht komme. 

Strukturelle Probleme

Allerdings stellt das Bundeskartellamt eine Reihe von strukturellen Problemen fest: Den Anlass der Untersuchung bot nämlich die „nachhaltige Entkopplung“ des Benzinpreises von der Entwicklung der Rohölpreise. Diese Entkopplung wurde insbesondere in dem Zeitraum nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine beobachtet. 

Zu den steigenden Preisen heißt es von Kartellamtchef Andreas Mundt: „Unsere Untersuchung zeigt, dass sich diese Entwicklung nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt.“ In diesem Zeitraum haben die Ölkonzerne große Gewinne erwirtschaftet. Entsprechend überzeugt das Argument, dass die Preise an der Zapfsäule wegen insgesamt gestiegener Preise höher ausfallen, nicht.

Dabei verweist die Behörde auf ein konkretes Problem: „Wir sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind.“ 

Allerdings reicht all dies noch nicht aus, um das Bundeskartellamt einschreiten zu lassen. Hohe Preise seien eben noch kein ausreichendes Indiz für ein kartellrechtswidriges Verhalten.