Europa soll zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI) werden. Dazu gehören praxistaugliche und zeitgemäße Gesetze.

A Europe fit for the Digital Age

Bereits Anfang 2020 wurde der erste Grundstein für eine direkte Aufnahme von KI in den europäischen Gesetzen gemacht, indem die Europäische Kommission ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht und vorgeschlagen hatte, einen europäischen Regulierungsrahmen für vertrauenswürdige KI zu schaffen. Im April 2021 hatte die Kommission hierzu bereits einen Entwurf für ein neues Gesetz über künstliche Intelligenz (sogenannte KI-Verordnung) vorgestellt, welches derzeit im Europäischen Parlament durchexerziert wird.

Flankiert wird der Plan, Europa „fit für ein digitales Zeitalter” zu machen, auch von einem weiteren Maßnahmenpaket: In Arbeit sind neue Vorschriften für Maschinen und diesbezügliche Sicherheitsvorschriften, die bislang in der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) festgelegt waren und nun in eine moderne und zeitgemäßere Maschinen-Verordnung (Machinery Directive) übergehen sollen.

Maschinenrichtlinie nicht mehr auf dem Stand der Technik

Dass viele rechtliche Vorgaben allgemein nicht mehr dem Stand der Zeit entsprechen, ist bekannt. In Bereichen, wo es um die Sicherheit von Menschen geht, ist dies jedoch besonders zeitkritisch. Auch die Maschinenrichtlinie deckt die aufkommenden Risiken, die sich aus neuen Technologien ergeben, nicht ausreichend ab oder weist Lücken auf. 

Unsicherheit in Sicherheits- und Haftungsfragen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz, beispielsweise in der Robotik, sind jedoch ein großer Hinderungsgrund für die ansonsten starke europäische Maschinenindustrie. Die Technik, die in den Startlöchern steht, wird daher noch nicht voll ausgeschöpft. 

Handlungsbedarf im Maschinenrecht

Unter anderem umfasst die aktuelle Maschinenrichtlinie nur den Fall, dass ein Fahrer oder Bediener für die Nutzung einer Maschine verantwortlich ist. Sie berücksichtigt jedoch nicht die Möglichkeit, dass Maschinen ohne menschliches Zutun agieren können und stellt keine Anforderungen an autonome Maschinen. Zum einen ist künftig eine vollständige Risikobewertung für den Einsatz von maschinellen Verhalten (autonomes Lernen) vorgesehen, bevor die Produkte auf den Markt gebracht werden dürfen.

Zum anderen legt die derzeitige Form der Maschinenrichtlinie noch keinen Fokus auf Nachhaltigkeit, denn es sind aktuell umfangreiche Dokumentationspflichten in Papierform enthalten, die aus ökologischer Sicht minimiert werden müssen. Hersteller können Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen künftig auch digital zur Verfügung stellen. Allerdings kritisiert die Branche die unklare Formulierung.

Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Frühestens in 30 Monaten wird es so weit sein. Bleibt zu hoffen, dass das Bestreben nach rechtlicher Absicherung und Klarheit noch zum Zuge kommt und die Gesetze dem digitalen Fortschritt nicht hinterherhängen.