Das Vereinigte Königreich will die selbstfahrenden Autos in den nächsten Jahren zur Selbstverständlichkeit im eigenen Straßenverkehr machen. 

Die britische Regierung hat aktuell einen Plan vorgelegt, demzufolge das autonome Fahren bis zum Jahr 2025 auf den öffentlichen Strafen grundsätzlich realisiert werden soll. Dafür wird nicht nur sehr viel Geld in die Hand genommen, sondern auch die passende Gesetzgebung festgelegt, wie etwa t3n und Heise melden.

Mehr Sicherheit und Arbeitsplätze

Demnach will Großbritannien umgerechnet etwa 117 Millionen Euro für die Entwicklung und Sicherheit rund um das autonome Fahren ausgeben – allein rund 40 Millionen Euro werden zur Forschung an Sicherheitsfunktionen bereitgestellt. So werde erprobt, wie die selbstfahrenden Fahrzeuge mit anderen Verkehrsteilnehmern interagieren, etwa Radfahrern und Fußgängern, oder auch bei schwierigeren Wetterbedingungen reagieren. Auf diese Weise versprechen sich die Verantwortlichen mehr Verkehrssicherheit durch die autonomen Autos auf den Straßen. Gleichsam hofft man, dass auch rund 38.000 neue Arbeitsplätze entstehen.

„Am wichtigsten ist, dass sie unsere Straßen sicherer machen sollen, indem sie die Gefahren von Fahrfehlern bei Straßenkollisionen verringern“, wird der britische Verkehrsminister Grant Shapps bei t3n zitiert. Großbritannien solle „bei der Entwicklung und Nutzung dieser fantastischen Technologie an vorderster Front“ stehen. Man wolle „die Vorteile, die diese Technologie verspricht, voll ausschöpfen können“, so Shapps. 

Auch können auf diese Weise auch jene Menschen den Individualverkehr nutzen, die nicht selbst fahren können – vorteilhaft etwa auch für die Mobilität in ländlichen Gebieten, wenn Fahrten zur Schule oder zum Arzt anstehen. 

Gesetzeslage: Hersteller sollen haften 

Auch die Gesetzgebung will die britische Regierung entsprechend anpassen. Dabei ist vor allem die Frage der Haftung interessant: Wenn es doch zu einem Unfall bzw. zu „Vorfällen“ mit einem autonomen Fahrzeug während der Fahrt komme, sollen nicht die Insassen für Schäden haften, sondern die Hersteller bzw. die Institution, die ein Fahrzeug betreibt.

Mehr zum Thema:

Auch Deutschland hat das Ziel, bei der Technologie eine Vorreiterrolle einzunehmen und entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht. Die autonomen Fahrzeuge können insbesondere im Güter- und Shuttleverkehr zum Einsatz kommen, eine im Juli dieses Jahres beschlossene Verordnung regelt Details.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen in der Logistik informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!