Der grenzüberschreitende Handel birgt Potenziale, aber auch Herausforderungen – etwa beim Versand. Welche Standards wichtig sind, erläutert Markus Eberhard vom Zoll und Außenhandel-Beratungsunternehmen FineSolutions AG im Gastbeitrag.

Der internationale Versand stellt für Händler eine große Chance dar, ihren Markt zu erweitern und Produkte weltweit an den Mann zu bringen. Doch der grenzüberschreitende Handel geht auch mit einigen Herausforderungen einher – besonders, wenn die Waren von Deutschland in ein Nicht-EU-Land geschickt werden sollen. In diesem Beitrag sehen wir uns die 5 wichtigsten Standards anhand der Zielländer Schweiz, Vereinigtes Königreich, Amerika und China an. 

1. Landestypische Adressierung

Die erste Hürde ergibt sich bereits bei der Adressierung der Sendung. Denn wie Name, Adresse und Co. angegeben werden sollen, unterscheidet sich häufig vom Standard hierzulande. Wird die Adresse nicht im korrekten Format angegeben, kann es unter Umständen passieren, dass die Zustellung länger dauert oder die Sendung gar nicht zugestellt werden kann.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Händler bei Exporten außerhalb der EU zusätzlich noch E-Mail sowie Telefonnummer des Empfängers angeben. So haben die Zustelldienste im Notfall die Möglichkeit, diesen direkt zu kontaktieren. 

Wichtig: Ist die Sprache des Ziellandes nicht Deutsch, dann sollte die Adresse unbedingt auf Englisch oder in der jeweiligen Sprache des Ziellandes angegeben werden. 

Bei den vier gewählten Beispielländern sieht die landestypische Adressierung wie folgt aus: 

Schweiz

 

Vereinigtes Königreich

 

USA

 

China

2. Staatliche Vorschriften zu Produkten

Je nach Land gibt es unterschiedliche Vorgaben zur Einfuhr diverser Produkte. Manche müssen bestimmten Anforderungen entsprechen, wieder andere sind komplett verboten. Genauere Informationen dazu finden sich auf den Seiten der Paketdienste bzw. der Zollbehörde des jeweiligen Ziellandes.

Zu den am häufigsten verbotenen Produkten zählen unter anderem: 

  • Feuerzeuge
  • Feuerlöscher
  • Benzin
  • Öl
  • Spraydosen
  • Waffen
  • Betäubungsmittel
  • Alkoholische Getränke
  • Nagellack
  • Parfüm

Besonders strenge Vorgaben gibt es zudem bei der Einfuhr von Lebensmitteln. Bei all unseren vier Beispielländern – Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA und China – dürfen nur bestimmte Lebensmittel ohne Weiteres eingeführt werden. Für einen Großteil der Produkte, insbesondere frische Fleisch-, Fisch- oder Milchprodukte, muss im Vorhinein eine Anmeldung durchgeführt bzw. eine Genehmigung eingeholt werden. 

3. Zollbestimmungen

Innerhalb der EU herrscht eine Zollfreiheit aller Güter, sobald jedoch etwas in das EU-Ausland exportiert wird, fallen in vielen Fällen Zoll sowie sonstige Gebühren im Zielland an. 

Zwei Ausnahmen sind die Schweiz und das Vereinigte Königreich: Mit beiden Ländern hat die EU entsprechende Freihandelsabkommen abgeschlossen, sodass die meisten Produkte mit einem entsprechend Präferenzstatus zollfrei importiert werden können.

Zu den Zollbestimmungen gehört nicht nur die Abfuhr bestimmter Gebühren, sondern ebenso das Mitführen relevanter Dokumente. Dazu zählen unter anderem: 

  • CN22- oder CN23-Zollinhaltserklärung
  • Handelsrechnung in dreifacher Ausführung
  • ggf. CP71-Paketkarte
  • ggf. Ursprungszeugnis

Doch Achtung: Je nach Zielland können weitere Dokumente eingefordert werden! Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Formulare korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Die Angaben müssen im Regelfall auf Englisch oder in der Sprache des Ziellandes vorhanden sein. Zudem müssen alle erforderlichen Dokumente sichtbar am Äußeren des Pakets angebracht werden. Sie sollten sich keinesfalls gemeinsam mit den Waren im Paket selbst befinden. 

Manche Versanddienstleister, darunter DHL, bieten mittlerweile an, diverse Begleitdokumente online zu übermitteln. So können die Händler die Kosten sowie den Aufwand gedruckter Papiere umgehen. 

4. Incoterms – Lieferklauseln 

Über die Incoterms können Händler definieren, wer für Zölle und Steuern verantwortlich ist und wer wann für das Paket zuständig ist. Sie sollten mit Bedacht ausgewählt und klar fixiert werden, um etwaige Probleme zu vermeiden. Es ist daher für Händler unerlässlich, sich über nähere Details der Incoterms 2020  zu informieren.

Zu den wichtigsten Incoterms gehören: 

  • EXW (Ex Works – Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware am benannten Ort zu Verfügung. Für den Haupttransport muss der Käufer aufkommen.

  • FOB (Free on Board – Frei an Bord): Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des vereinbarten Schiffes. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer Kosten und Verantwortung.

  • CFR (Cost and Freight – Kosten und Fracht): Ähnlich wie bei FOB liefert hier der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffes. Allerdings trägt er in diesem Fall alle Kosten bis zum Zielhafen.

  • DAP (Delivered at Place – Geliefert benannter Ort): Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit an einem benannten Ort auf ein Beförderungsmittel. Der Käufer kommt für den Haupttransport auf.  

  • DDP (Delivered Duty Paid – Geliefert verzollt): Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit an einem benannten Ort auf ein Beförderungsmittel und kommt für die Kosten des Haupttransportes auf. 

5. Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhr von Waren außerhalb der EU kann die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Dabei gibt es meist eine Standard-Einfuhrumsatzsteuer, die beim Großteil der Produkte anfällt, sowie eine reduzierte Einfahrumsatzsteuer je nach Waren. Bestimmte Produkte, insbesondere jene in kleinen Mengen und mit niedrigen Beträgen, können mitunter von dieser Steuer befreit sein. 

Bei unseren vier Beispielländern beläuft sich die Einfuhrumsatzsteuer auf folgende Werte: 

  • Schweiz: 7,7 %
  • Vereinigtes Königreich: 20 %
  • USA: 0 % – Die USA erheben zwar keine Einfuhrumsatzsteuer, dafür können bei bestimmten Produkten zusätzliche Kosten und Zölle anfallen! 
  • China: 13 %, 9 % oder 6 % (je nach Ware)

Fazit: Erfolgreicher Export ins EU-Ausland 

Beim internationalen Versand in das EU-Ausland sind viele unterschiedliche Bestimmungen zu beachten – die obigen Standards sind dabei nur ein kleiner Auszug. Es bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung des Paketes und aller wichtigen Unterlagen sowie einer genauen Beachtung etwaiger anfallender Zölle und Steuern. Haben sich Händler einmal gut über die Import-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes informiert, so steht einem erfolgreichen Handel nichts mehr im Weg! 


Markus Eberhard, FineSolutions AGÜber den Autor:

Markus Eberhard ist Geschäftsführer und Berater bei der FineSolutions AG, mit Sitz in Zürich.

Nach seinem Studienabschluss war er zunächst bei Pricewaterhouse Coopers (PwC) als Unternehmensberater tätig und gründete im Jahr 1997 die FineSolutions AG, welche sich auf Zollberatung und -weiterbildung sowie Zollsoftware spezialisiert.

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