In der DHL-App gibt es mittlerweile eine digitale Option, um die Paketannahme zu verweigern. Was ist zu beachten? 

In der Post&DHL-App bündelt die Deutsche Post DHL Group verschiedene Funktionen für registrierte Nutzerinnen und Nutzer rund um den Paketempfang – darunter etwa Live-Tracking, der Kauf von Briefmarken bzw. Porto für verschieden Sendungen, die Abholmöglichkeit für Pakete in Packstationen, Kundenservice etc. 

Nun kann bei den Empfangsoptionen auch ausgewählt werden, dass man die Annahme für ein bestimmtes Paket verweigern möchte. „Für Empfänger ist die Digitale Annahmeverweigerung die digitale Alternative zur Annahmeverweigerung an der Haustür“, erläutert DHL zu der Funktion gegenüber einem Nutzer nach Angaben von Paketda. Das Portal testete die Funktion anschließend auch im Selbstversuch. 

Digitale Annahmeverweigerung ist kein Widerruf

Grundsätzlich können Empfängerinnen und Empfänger die Sendungen auch direkt bei der Auslieferung vor Ort nicht annehmen. Bei der digitalen Annahme entfällt der persönliche Kontakt zu Zustellerin oder Zusteller, sodass es nicht nötig ist, dass er/sie extra vorbeikommt. Nützlich erscheint dies, wenn Kundinnen bzw. Kunden eine Sendung nicht mehr bei Händlern stornieren können, da das Paket bereits auf dem Weg ist – sie es jedoch ohnehin nicht haben wollen. 

Allerdings ist dabei zu beachten, dass die digitale Verweigerung nicht einen Widerruf und die notwendigen Schritte für eine gültige Retoure ersetzt: Der Widerruf setzt eine eindeutige Widerrufserklärung voraus. Die Annahmeverweigerung stellt eine solche aber nicht dar, wie etwa auf OnlinehändlerNews zu lesen ist. 

In einigen Medienberichten ist zudem zu lesen, dass die Option praktisch sei, um Pakete nicht anzunehmen, wenn man gerade sowieso nicht zu Hause ist. Das ist jedoch ein Trugschluss: Wenn jemand das Paket nämlich haben möchte, ist die Annahmeverweigerung nutzlos, da die Sendung direkt zum Verkäufer zurückgeht. Wer nicht zu Hause ist, sollte andere Optionen nutzen – etwa die Abgabe in einer Filiale, Packstation oder an Wunschablageorten. „Für irrtümlich verweigerte Sendungen müssen Sie sich mit dem Absender in Verbindung setzen, denn grundsätzlich gilt: Eine Verweigerung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden“, erläutert DHL zudem im Hilfebereich zur Annahmeverweigerung.

Porto für Retoure: Das sind die Auswirkungen für Geschäftskunden

Wird die Annahme einer Sendung verweigert, versendet DHL diese als Retoure zurück an den Absender. Händler sehen im DHL-Tracking einen Hinweis zu jenem Zeitpunkt, an dem die digitale Annahmeverweigerung kundenseitig ausgelöst wurde. 

Paketda zufolge wird erneut dasselbe Porto berechnet, um die Kosten für den Rückversand zu decken. Privatkundinnen und -kunden entstünden außer bei Sendungen aus dem Ausland dem Bericht nach in der Regel hingegen keine Zusatzkosten. Für Online-Händlerinnen und Online-Händler stellt sich dennoch die Frage, inwiefern sie die Kosten für die Rücksendung nach der Annahme auf den ursprünglichen Empfänger abwälzen können. Hier lasse sich durchaus argumentieren, dass sich ein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten ergibt – in der Rechtsprechung sei dies aber bislang scheinbar noch nicht eindeutig geklärt worden, kommentiert Händlerbund-Jurist Melvin Dreyer. Grundsätzlich könne die Annahmeverweigerung aber einen Fall des sogenannten Annahmeverzugs darstellen: Aus dem Kaufvertrag heraus seien Käuferinnen und Käufer zur Abnahme der gekauften Ware verpflichtet. Der Annahmeverzug entsteht, wenn Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit anbieten, die Käuferin oder der Käufer die Annahme aber unberechtigter Weise verweigert. Durchaus berechtigt könne die Annahmeverweigerung etwa im Falle einer mangelhaften Lieferung sein. Liege ein Annahmeverzug vor, ziehe das diverse rechtliche Konsequenzen nach sich: So müsse der Käufer unter anderem für bestimmte „Mehraufwendungen“, beispielsweise die Lagerung des Artikels, aufkommen.