In Zukunft soll das Mitführen von zwei medizinischen Masken im Verbandskasten Pflicht werden.

 

Das Bundesverkehrsministerium hat am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass in Zukunft medizinische Masken in LKW, PKW und Bussen zur Pflicht werden, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtete. 

Auch nach der Corona-Pandemie sollen im Verbandskasten zukünftig zwei Masken mitgeführt werden müssen. Das Bundesverkehrsministerium hat die vom Bundesverband Medizintechnologie unterstützte Aufnahme der zwei Gesichtsmasken in den Entwurf zur Änderung von Normblatt DIN 13164 zur Kenntnis genommen und möchte die Änderung schnell durchsetzen. 

Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld

Die Änderung der Norm soll mit der nächsten Änderung der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung übernommen werden. Voraussichtlich wird die Änderung im nächsten Jahr in Kraft treten. Wer nicht die zwei vorgeschriebenen Masken in seinem Verbandskasten hat, muss in Zukunft mit einem Bußgeld rechnen. Bisher beträgt das Bußgeld bei einer unvollständigen oder fehlenden Ausrüstung fünf Euro.