Unternehmen sollen künftig ihrer globalen Verantwortung für Kinder-, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung besser nachkommen. Doch die Umsetzung zeigt Defizite auf.

Mit dem beschlossenen Gesetz sollen große Unternehmen mehr als bisher in die Pflicht genommen werden und damit Kinderarbeit und Umweltzerstörung innerhalb ihrer internationalen Lieferketten unterbinden. Wie die Tagesschau berichtet, haben für das Gesetz 412 Abgeordnete gestimmt, darunter die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD und den Grünen. Dagegen votierten 159 Abgeordnete der FDP und AfD, die Linke enthielt sich. 

Ab 2023 werden große Unternehmen dazu verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Zunächst gilt das Gesetz für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Das sind in Deutschland rund 925 Firmen. Dazu kommen sollen ab 2024 auch Unternehmen mit über 1.000 Angestellten, was etwa 4.800 Betriebe betrifft.

Zuvor wurde versucht, die Unternehmen dazu zu bringen, freiwillig Verantwortung für Missstände zu übernehmen. Dieses Vorhaben scheiterte allerdings, da sich nicht einmal die gewünschte Hälfte der Unternehmen mit über 500 Angestellten für die Einhaltung der Menschenrechte ausreichend einsetzte.

Verfehlungen werden mit Bußgeldern geahndet

Halten sich Unternehmen nicht an die Vorgaben, drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Firmen wird es aber im Sinne der Wirtschaft nicht geben. Für die Unternehmen bedeute dies Planungs- und Rechtssicherheit. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag sagte, müsse die Politik gegen Kinderarbeit vorgehen, denn „Kinder gehören in Schulen und nicht in Minen”. Dafür werden den Unternehmen durch das Lieferkettengesetz klare Standards vorgegeben.

Ein Gesetz mit großen Lücken

Kritik am beschlossenen Lieferkettengesetz gibt es von mehreren Seiten. So moniert die AfD, dass die Wettbewerber deutscher Unternehmen die Gewinner des Gesetzes seien. Die Linke hält das Gesetz für zu schwach, weil eine zivilrechtliche Haftung fehle und zu wenige Unternehmen in die Pflicht nehme. 

Als „Minimallösung” bezeichnet das Gesetz Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte nach Angaben des Spiegels. Zwar sei es ein Erfolg, weil „Menschenrechte in der Wirtschaft nun endlich durch ein Gesetz geschützt werden”. Allerdings weise es wiederum auch große Lücken auf. So beinhaltet es beispielsweise keine Regelung zum Schadensersatzanspruch von Arbeiterinnen und Arbeitern, die zum Beispiel auf Bananen- oder Teeplantagen arbeiten, um erlittene Schäden vor deutschen Gerichten gegen die verantwortlichen Supermarktketten geltend zu machen. 

Ebenso stößt auf Kritik, dass sich die Unternehmen zunächst nur um ihre direkten Zulieferer kümmern müssen. Gerade in der Lebensmittellieferkette sitzen diese aber zumeist in Deutschland und nicht dort, wo zum Beispiel Kinderarbeit vorherrschend ist. Viele der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen finden aber gerade am Anfang der Lieferkette statt. Dagegen müssen Unternehmen nur vorgehen, wenn sie konkrete Hinweise darauf erhielten.

Update: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Lieferkettengesetz nun auch den Bundesrat passiert. Dieser billigte das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren. Damit kann es nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.