Tausende Verkehrstote und ein verfehltes Klimaziel sind nur zwei Eckpfeiler der deutschen Verkehrssituation. Ein Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz will das nun angehen.

„Auf unseren Straßen sind so viele Autos wie nie zuvor unterwegs, noch immer sterben mehr als 3.000 Menschen jährlich im Straßenverkehr und die Treibhausgasemissionen unserer Mobilität sind seit 1990 nicht gesunken” – so begründet der ökologische Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) die geplanten Inhalte für einen Gesetzesentwurf, welcher 78 Seiten umfasst. Die verkehrspolitischen Zielstellungen (z.B. Güter gehören auf die Bahn, Steigerung der Attraktivität von Radverkehr und öffentlichem Verkehr) und die Realitäten driften seit Jahren beständig weiter auseinander, heißt es in der Einführung zum Gesetzesentwurf. Ein zentraler Baustein, diese und weitere Punkte anzugehen, wäre ein Bundesmobilitätsgesetz für Deutschland.

„Deutschland braucht ein Bundesmobilitätsgesetz - jetzt!“

Kernaspekte der geforderten Neuregelungen sind unter anderem die Ausrichtung von Verkehrsprojekten an Nachhaltigkeitszielen und die Anpassung der teilweise stark in die Jahre gekommenen Gesetze an die aktuellen Gegebenheiten. Ein Fokus liegt unter anderem auch auf dem lange stiefmütterlich behandelten Klimaschutz. Der Verkehr soll nach dem Willen des Entwurfs bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Es geht in den Gesetzesplänen aber auch um übergeordnete Ziele wie einer Mobilitätsgarantie für ältere Menschen oder Menschen mit Handicap.

Mobilität von Gütern gewährleisten 

Der Wirtschaftsverkehr, wozu auch der Güterverkehr zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern (z.B. Versand- und Onlinehandel, Kurier- und Paketdienste) sowie der Güterverkehr zwischen Wirtschaftseinheiten (Transporte innerhalb des produzierenden Gewerbes oder zwischen produzierendem Gewerbe und Handel sowie innerhalb des Handels) zählen, erhält unter anderem in Nummer 5 des Gesetzesentwurfs ein eigenständiges Leitziel. 

Beispielsweise soll die gleiche Mobilität im Güter- und im Personenverkehr mit weniger Verkehrsleistung und die gleiche Verkehrsleistung mit weniger Aufwand an motorisiertem Verkehr sowie dem gleichen Aufwand an motorisiertem Verkehr mit geringerem Einsatz an Energie erreicht werden. Innerhalb des Verkehrssystems kann das Ziel durch Vermeidung von Leerfahrten (Güter- und Personenverkehr) und durch höhere Besetzungsgrade erreicht werden, so die Erläuterung zum Entwurf.

Mobilität sei dabei nicht immer gleichzusetzen mit Verkehr: Die Ortsveränderung könne oftmals auch ersetzt werden, beispielsweise durch Telekommunikation und Lieferservice oder verkürzte Wege, wenn lokale Versorgungsinfrastruktur neu belebt würden (z.B. lokale Einkaufsmöglichkeiten).

Besonderes Augenmerk liegt auf einem Bundesmobilitätsplan. Auch ein neu vorgeschlagenes „Bundesamt für Mobilität und Verkehr“ ist Teil des Entwurfs.

Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren verzögern Vorhaben

Doch wie bei jedem Gesetz müssen alle Betroffenen angehört werden. Der VCD will das Bundesmobilitätsgesetz „im Dialog mit der Gesellschaft" auf den Weg bringen. Der vorliegende Entwurf kann daher noch bis zum 18.06.2021 kommentiert werden. Der Vorschlag für das neue Bundesmobilitätsgesetz soll in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung aufgenommen und nach den Vorstellungen des VCD in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet werden.