Bereits vor Pfingsten verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland.


Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren will sich Deutschland eine Vorreiterstellung in der neuen Technologie sichern. Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag daher das Gesetz und schafft damit als erstes Land einen Rechtsrahmen. Konkret geht es dabei um den Einsatz von autonomen Fahrzeugen der Stufe 4. Dabei handelt es sich um eine Vorstufe zum „echten“ autonomen Fahren: Das Fahrzeug fährt weitestgehend allein, benötigt allerdings noch einen Fahrer. Der Computer übernimmt also nur über bestimmte Funktionen die vollständige Kontrolle. So soll er bei Gefahr das Auto beispielsweise am Straßenrand zum Stehen bringen.

Die nächste Stufe wären Fahrzeuge, die ganz ohne Fahrer auskommen.

Regelbetrieb ab 2022

Das Gesetz sieht vor, dass autonome Fahrzeuge bereits im kommenden Jahr ihren Regelbetrieb im öffentlichen Straßennetz aufnehmen könnten. Aus dem Verkehrsministerium hieß es dazu, dass die autonomen Fahrzeuge insbesondere im Güter- und Shuttleverkehr zum Einsatz kommen könnten. 

Lob an dem Gesetz kam vom Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA): „Kunden, Industrie und der Standort Deutschland werden davon enorm profitieren“, wird Präsidentin Hildegard Müller von der Zeit zitiert. 

Übergangslösung bis zur internationalen Gesetzgebung

Dennoch soll das in Deutschland verabschiedete Gesetz erst einmal lediglich eine Übergangslösung sein. Auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums heißt es dazu, dass es in der Zukunft in der EU harmonisierte Vorschriften dazu geben werde.

Bereits jetzt habe sich Deutschland innerhalb der EU allerdings als Innovationstreiber vor derartige Vorhaben hervorgetan. So sei das Level-3-Spurhaltesystem (ALKS – Automated Lane Keeping System) bis 60 Stundenkilometer auf Autobahnen dank der Deutschen Initiative auf UN-Ebene, geregelt. 

Das Gesetz soll am 28. Mai 2021 im Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.