In gleich vier Bundesländern hat der Zoll Anfang Mai gleichzeitig Kontrollen bei KEP-Dienstleistern durchgeführt. Nach ersten Erkenntnissen gab es nur wenige Auffälligkeiten.

Verschiedene Hauptzollämter haben in den letzten Tagen groß angelegte Kontrollen bei Paketdiensten durchgeführt. Zwischen dem 3. und 5. Mai haben Beamte zeitgleich KEP-Unternehmen im Saarland, Rheinland-Pfalz sowie in Hessen und Bayern kontrolliert. Dabei ging es hauptsächlich darum, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu überprüfen und aufzudecken. Aber auch die Überprüfung der Zahlung des Mindestlohns stand im Fokus des deutschen Zolls.

In der Branche gilt ein Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde, durch die Coronapandemie hat sich der Personalbedarf bei den Kurier- und Paketdienstleistern allerdings deutlich erhöht. Die Branche ist deswegen sehr anfällig für Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße, weshalb der Zoll hier besonders verstärkt kontrolliert.

Kontrollen ergaben bisher wenige Auffälligkeiten

Nach Angaben des Hauptzollamts Gießen waren rund 600 Beschäftigte von 70 Arbeitgebern in Mittel- und Nordhessen von den Überprüfungen betroffen, darunter größtenteils Stammbeschäftigte, aber auch zahlreiche Leiharbeiter und Subunternehmer. Nach ersten Erkenntnissen wurden nur wenige Auffälligkeiten festgestellt, in vier Fällen fehlten bei ausländischen Arbeitern die Arbeitsgenehmigungen, ein Fall wird noch auf mögliche Scheinselbständigkeit geprüft. Die Beamten lobten bei den Kontrollen vor allem die gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Paketdiensten.

Im Saarland und südlichen Rheinland-Pfalz wurden an zwei Tagen insgesamt 151 Personen in 32 Unternehmen kontrolliert. Dabei stellte der Zoll 27 Verdachtsmomente fest, konkret wurden Mindestlohnverstöße, Sozialleistungsbetrug, Scheinselbständigkeit, illegale Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch festgestellt. Aktuell werden alle Daten der Kontrollen noch genau überprüft, so das Zollamt.