Derzeit sollte man sich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Hände desinfizieren. Doch das kann ins Geld gehen. Der Angestellte eines Paketzentrums entwendete das Desinfektionsmittel offenbar kurzerhand auf Arbeit.

 

Hygiene ist das A und O. Besonders dort, wo viele Menschen zusammenkommen, sind die Mitarbeiter auf die aufgestellten Desinfektionsmittel angewiesen. Der Mitarbeiter eines Paketzentrums war unter anderem für das Be- und Entladen sowie die Reinigung der Fahrzeuge zuständig. Weil er dafür immer schnell das nötige Desinfektionsmittel griffbereit haben wollte, steckte er sich kurzerhand eine Flasche ein. Bei einer stichprobenartigen Kontrolle zum Arbeitsende fand man jedoch besagtes Desinfektionsmittel sowie eine Handtuchrolle im Gesamtwert von 40 Euro in seinem Kofferraum. Der Arbeitgeber legt ihm dies als Diebstahl aus und quittierte den Fund mit einer Entlassung.

Angestellter verstrickt sich in Widersprüchen

Offenbar war sich der Arbeitnehmer keiner Schuld bewusst und von seiner Argumentation überzeugt. Er ging gegen die Kündigung vor und klagte sich durch zwei Instanzen. Das Desinfektionsmittel habe er nur aus Versehen im Kofferraum vergessen. Er sei auch nicht auf das Desinfektionsmittel angewiesen, weil seine Frau die Familie ausreichend versorge. Im Prozess kam es jedoch zu Widersprüchen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage daher letztendlich abgewiesen (Urteil vom 14.01.2021, Aktenzeichen: 5 Sa 483/20).

Wichtiger Grund für fristlose Kündigung lag vor

Die Kündigung, die fristlos ausgesprochen wurde, war berechtigt, denn die Richter glaubten dem ehemaligen Angestellten nicht. Die aufgefundene Flasche war noch nicht angebrochen und wäre während der Arbeitszeit in seinem Pkw ohnehin weder für ihn noch für seine Kollegen gut erreichbar gewesen. Die Richter berücksichtigen zwar, dass der Angestellte des Paketzentrums bereits ein langjähriger Mitarbeiter war. Zu seinen Lasten ging jedoch die Tatsache, dass er das Desinfektionsmittel zu einer Zeit entwendete, in der es ohnehin eine Knappheit gab. Damit habe er eine Notlage ausgenutzt und seine Kollegen und den reibungslosen Betrieb im Paketzentrum in Gefahr gebracht.