Finden Zusteller Drogen oder Waffen in Paketen, sollen diese künftig bei der Polizei abgeben werden.

Mittlerweile wird ja alles im Netz bestellt: Kleidung, Tiernahrung, Spielzeug – und natürlich auch Drogen, Waffen und Sprengstoff. Der Handel über das Darknet floriert. Doch während die Übergabe der fraglichen Produkte früher noch in irgendwelchen dunklen Ecken stattfand, werden die illegal bestellten Waren heute von dem freundlichen Zusteller via Sendungsverfolgung direkt nach Hause gebracht. Dieses Problem soll durch die Änderung des Postversandgesetzes ein Stück weit eingedämmt werden.

Drogen vermehrt in beschädigten Sendungen

Grundsätzlich sieht das Postversandgesetz vor, dass Zusteller ausnahmsweise den Inhalt von Paketen überprüfen dürfen, um entweder den Inhalt von beschädigten Sendungen zu sichern, oder aber, um bei unzustellbaren Paketen den Empfänger oder Absender ausmachen zu können. 

Dabei machten Mitarbeiter von Zulieferern eine Beobachtung: Besonders in beschädigten oder unzustellbaren Paketen würde man Drogen finden. Daher sollen Mitarbeiter nun verpflichtet sein, solche Pakete bei der Polizei abzugeben. Das Gesetz, welches am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde, sieht bei Verstößen Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro vor.

Gesetzesänderung wegen Postgeheimnis notwendig

Da im Grundgesetz das Postgeheimnis verankert ist, durften Zusteller verdächtige Pakete bisher nicht einfach an die Polizei geben. Da das Briefgeheimnis nur auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden darf, war die Änderung am Gesetz notwendig, um genau diese Grundlage zu schaffen. 

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, ist mit dem Gesetz zufrieden. In einer Pressmitteilung ihrer Behörde wird sie zitiert: „Die heutige Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Drogenpakete sind nichts für den heimischen Briefkasten, sondern ein Fall für die Polizei. Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!“

Unter anderem die hessische Landesregierung hatte im März vergangenen Jahres eine Verschärfung des Gesetzes gefordert.