Bei der „Schlichtungsstelle Post“ der Bundesnetzagentur gingen 2020 deutlich mehr Anträge ein. 

Das merklich wachsende Paketvolumen führt auch zu mehr Schwierigkeiten und Problemen bei der Zustellung. Dem aktuellen Tätigkeitsbericht der behördlichen Verbraucherschlichtungsstelle zufolge stieg die Anzahl der zu bearbeitenden Schlichtungsfälle wegen Konflikten bei der Lieferung von Post- und Paketsendungen im letzten Jahr um 28 Prozent an: 1.861 Anträge reichten Verbraucher bei der Bundesnetzagentur ein. Im Jahr 2019 waren es 1.453 Schlichtungsanträge. Zu Beginn des aktuellen Jahres verzeichnete die Behörde zudem nochmals einen leichten Anstieg.

„Die Antragszahlen machen deutlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Hilfe benötigen – gerade mit Blick auf den häufig geringen Streitwert, der den Gang vor Gericht erschwert“, kommentiert die Behörde zu dieser Entwicklung. 

Mehrheit der Schlichtungsverfahren betrifft Paketsendungen und Haftungsfragen

Am häufigsten führten Probleme mit der Paketzustellung zum Interesse an diesem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren: 80 Prozent der Ersuche betraf diesen Bereich. Demgegenüber bezogen sich sieben Prozent der Schlichtungswünsche auf Einschreiben, fünf Prozent auf Päckchen und 4,6 Prozent auf Briefpost. Zwei Drittel der Anträge wurde von Absendern gestellt, 33 Prozent kamen von Sendungsempfängen.

Am häufigsten gab der Verlust von Sendungen bzw. deren Inhalte Anlass zu Schlichtungen – über die Hälfte beschäftigte sich damit. Ein Viertel der Begehren betraf beschädigte Sendungen. Die Schlichter mussten sich vor allem mit Fragen zur Haftungseinschränkung und -begrenzung sowie zu (nicht) zulässigen Inhalten einer Postsendung beschäftigen. 

Viele Schlichtungsbegehren betreffen Deutsche Post DHL Group

Mit Blick auf die einzelnen Unternehmen zeigt sich, dass beim Branchenriesen Deutsche Post DHL mit 77 Prozent der höchste Schlichtungsbedarf bestand. Auf Hermes entfielen 17 Prozent, auf DPD 3 Prozent, GLS knapp 2 Prozent und UPS weniger als 1 Prozent der Anträge. Grund für den hohen Anteil der Anträge bei der Post und Hermes ist auch, dass diese im Vergleich zu den anderen KEP-Dienstleistern deutlich häufiger private Kunden beliefern.

Postgesetznovelle soll Unternehmen zu Schlichtungsverfahren verpflichten

Bei der Schlichtung handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, wenn etwa Kundenrechte aus der Postdienstleistungsverordnung (PDLV) verletzt wurden. Diese ist in der Regel kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. 

Probleme gab es im vergangen Jahr allerdings auch, weil Postunternehmen ihre Mitwirkung an einer Konfliktlösung verweigert hatten. Die Bundesnetzagentur begrüßt deshalb explizit die Initiative im Zuge der Postgesetzesnovelle, dass Postdienstleister künftig verpflichtend an Schlichtungsverfahren teilnehmen sollen.