Die Änderung des Postgesetzes wird kleiner ausfallen als zunächst geplant: An der rechtlichen Grundlage für die Briefportoerhöhung wird gearbeitet, Regeln zum Verbraucherschutz und dem Wettbewerb werden vertagt.

Eigentlich sollte es eine Novelle des Postgesetzes geben – also eine grundlegende und weitreichende Änderung der Regelungen. Doch statt schärferer Regeln für den Wettbewerb zwischen Post und anderen Anbietern, sowie neuen Vorschriften für den Verbraucherschutz wird nun erstmal nur ein Punkt angegangen: Die rechtliche Grundlage des Briefportos und dessen Erhöhung. Aus der großen Reform wird damit vorerst nichts, wie FAZ berichtet. Dazu trage auch die Corona-Krise bei, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Statt großer Reform nur teilweise Änderungen im Postrecht

Schon letztes Jahr wurde eine Reform des Postrechts als längst überfälliger Schritt bezeichnet. So war die Rede von Bußgeldern für Verstöße in der Dienstleistungsqualität, und auch die Frage, inwiefern die Deutsche Post möglicherweise Konkurrenten durch ihre Vormachtstellung beeinträchtigt, sollte in den Neuregelungen berücksichtigt werden. Zudem ist auch in der Diskussion, an wie vielen Tagen Briefe überhaupt zugestellt werden sollten. Diese Themen stehen aber nun vorerst auf dem Abstellgleis: Zunächst braucht es nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums neue Regeln für das Briefporto.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte zuletzt Kritik an einer Portoerhöhung geübt, sodass eine gesetzliche Neuregelung nötig wird – zumindest wenn es etwas mehr Spielraum für Portoerhöhungen bei der Briefpost geben soll. Für diese Anpassung wolle man kurzfristig sorgen, heißt es laut FAZ aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die von Konkurrenz-Dienstleistern und Verbraucherschützern lange geforderten Anpassungen würden sich jedoch verzögern, was eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gegenüber der Zeitung bestätigte.

Verbraucherschutz und Wettbewerb: Opposition verlangt umfassende Änderungen

Als Grund für die Verschiebung der geplanten Änderungen nennt das Ministerium die Corona-Krise. Man halte es aber für sinnvoll, die Änderungen an der Entgeltregulierungspraxis vorzuziehen, heißt es. FDP und Grüne kritisieren das: Zwar müsste die Rechtslage zwingend an das Gerichtsurteil angepasst werden, es dürfe jedoch nicht bei einer „minimalinvasiven Maßnahme“ bleiben. Beide Parteien fordern mehr Tempo, um Wettbewerb und Verbraucherschutz voranzutreiben.

Für ihre letzten Portoerhöhungen auf 70 bzw. 80 Cent je Standardbrief hat sich die Deutsche Post auch auf Gewinnmargen bezogen, die Postunternehmen in anderen EU-Ländern kalkulieren. Dadurch konnte das Porto stärker angezogen werden. Laut dem Bundesverwaltungsgericht war dies durch die Rechtslage aber nicht gedeckt.

Ein weiterer Kritikpunkt des Urteils beziehe sich zudem darauf, dass bei der Kalkulation auch Kosten berücksichtigt werden würden, die eigentlich dem Paketsektor zuzurechnen seien. Die Abgrenzung zwischen Brief- und Paketgeschäft sorge bereits seit längerem für Kontroversen, heißt es weiter. Auch hier wolle das Wirtschaftsministerium aber eine gesetzliche Grundlage im Postgesetz schaffen.