Verbraucher und Verbraucherinnen sollten ihr Einverständnis zum Erhalt von Postwurfsendungen geben, um Klima und Ressourcen zu schonen, so eine aktuelle Forderung.

Wer im Briefkasten keine Werbeprospekte vorfinden möchte, der macht dies in der Regel mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ kenntlich. Doch hier sollte ein Umdenken stattfinden, fordert nun die Deutsche Umwelthilfe (DUH). 

Dem Umweltverein zufolge würden jährlich 28 Milliarden Werbeprospekte gedruckt, während eine eigene Umfrage ergeben habe, dass etwa zwei Drittel der Deutschen diese nicht als zeitgemäß empfinden. Jetzt hat der Verein eine entsprechende Petition gestartet: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht solle ein „Opt-in-Verfahren“ einführen, mit dem unadressierte Werbepost nur dann zulässig sei, wenn ein „Bitte Werbung“-Schild am Briefkasten angebracht wurde. Ähnlich sei es auch beim Erhalt von Werbung im Internet geregelt, so die Argumentation.

„Verschwendung ist nicht zu rechtfertigen“

Die Broschüren und Angebotsblätter seien keineswegs umweltfreundlich. Das führt die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz in der Vereinspressemeldung aus: „Mehr als eine Million Tonnen nicht adressierte Werbung landen pro Jahr in deutschen Briefkästen. Riesige Abfallberge, vermüllte Hausflure sowie eine immense Ressourcenverschwendung und Klimabelastung sind die Folge. Für die zumeist ungelesenen Broschüren werden jährlich 1,1 Millionen Bäume gefällt. Das entspricht zweieinhalb Mal der Anzahl aller Straßenbäume Berlins, einer der grünsten Metropolen Europas. Diese Verschwendung ist nicht zu rechtfertigen.“ Die Opt-in-Lösung sei gut für alle, heißt es weiter – wer Werbung wolle, könne sie bekommen. „Der sinnlos umweltschädliche Großteil aber wird eingespart. Justizministerin Lambrecht muss jetzt handeln“, so Metz.

Laut der Universität Gießen werde die Werbepost von 85 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher gar nicht erst gelesen, erklärt hierzu Sebastian Sielmann, Vorstand des Vereins Letzte Werbung, welcher sich an der Petition beteiligt. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bürgerzusammenschluss Klagen von Verbrauchern gegen die Deutsche Post und die Auslieferung der Einwurfsendung „Einkauf aktuell“ unterstützt. 

Beschränkung der unternehmerischen Freiheit 

Bisher sehe das Justizministerium hier aber keine Änderungen vor, wie eine Sprecherin laut Zeit Online erklärte. Nur wenige Verbraucher würden vermutlich ein entsprechendes Einverständnis abgeben, wodurch zwar Müll vermeidbar wäre, aber auch die unternehmerische Freiheit beschränkt werden könnte, heißt es weiter.

Die Wurfsendung sei für die lokale Wirtschaft oder auch Sport- und Kulturvereine wichtig, etwa als Kontaktmöglichkeit für Neu- und Bestandskunden, begründet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft die derzeitige Praxis. Einzelhändler wären angesichts der Konkurrenz durch den Online-Handel andernfalls substantiell benachteiligt, die Umweltbelastung wäre aufgrund der Nutzung von Altpapier geringer als angenommen und die Art der Zustimmung zu ändern, wäre eine „nicht zu rechtfertigende Bevormundung weiter Teile der Bevölkerung“, lauten weitere Gegenargumente des Verbands. 

Die Deutsche Umwelthilfe sieht hier Alternativen: „Händler dürfen nicht länger nach dem Gießkannenprinzip Werbeprospekte verteilen lassen, sondern sollten im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes verstärkt auf Angebotsinformationen im Internet setzen und Anreize für deren Nutzung schaffen“, so der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.