In ihren bundesweiten Prüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erneut Missstände in der KEP-Branche festgestellt. 

In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung waren am 17. September über 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz, um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern in Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsbranche zu untersuchen. Nun liegen erste Ergebnisse der Prüfung vor, wie einer Pressemeldung des Hauptzollamts Osnabrücks zu entnehmen ist.

16 Straf- und 36 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet

Im Zuge der Prüfung wurden ca. 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, in 250 Fällen wurden zudem Geschäftsunterlagen der Unternehmen eingesehen. Dies führte im Ergebnis zu 16 Strafverfahren wegen Betrugs, illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung, heißt es weiter. Darüber hinaus wurden 36 Ordnungswidrigkeiten wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren festgestellt. In 1.600 Fällen muss die FKS Sachverhalte noch aufklären.

Gezielt wurde in der KEP-Branche auch zur Nachunternehmerhaftung geprüft – das Gesetz, demzufolge Auftraggeber dafür verantwortlich sind, dass Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge ihrer Angestellten zahlen, gilt seit dem 1. Juli 2020. Die Einführung der gesetzlichen Regelung erfolgte als Reaktion auf die bei einer Schwerpunktkontrolle aufgedeckten Missstände in der KEP-Branche. Die Zollbehörde führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch.