Das Landgericht Köln hat entschieden: Auch der Deutschen Post ist es nicht erlaubt, Zustellfahrzeuge zu nutzen, ohne dabei Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.

Die Deutsche Post AG kann sich nicht auf eine Ausnahmeregelung berufen und muss die Lenk- und Ruhezeiten der Mitarbeiter dokumentieren, um Zustellfahrzeuge rechtskonform nutzen zu können. Das entschied gestern, am 15. September 2020, das Landgericht Köln.

Geklagt hatte der Paketverbank BIEK. Wie dieser in seiner Pressemitteilung zum Urteil wissen lässt, seien grundsätzlich alle Transportunternehmen bei Fahrzeugen einer bestimmten Gewichtsklasse zu entsprechenden Aufzeichnungen verpflichtet.

Lenk- und Ruhezeiten wurden nicht festgehalten

Die Deutsche Post AG kam demnach dieser Pflicht bei der Nutzung von Fahrzeugen im Rahmen des Universaldienstes nicht nach. Dabei hatte sie sich auf eine Ausnahmevorschrift berufen. Diese Vorgabe hatte sie jedoch auch Fahrzeuge angewendet, die nur zum Teil Sendungen geladen hatten, die im Rahmen des Universaldienstes transportiert werden. Dies habe, so die Pressemitteilung weiter, zu dem Ergebnis geführt, dass Lenk- und Ruhezeiten von der DP AG überhaupt nicht festgehalten wurden. Für Wettbewerber, die sich nicht auf diese Ausnahmeregelung berufen (können), sei es wegen der mit viel Verwaltungsaufwand verbundenen Dokumentationspflicht zu erheblichen Nachteilen gekommen.

Ausnahmeregelung für Universaldienst gilt nicht bei Mischbeladung

Laut Landgericht Köln sei die Befreiung von der Dokumentationspflicht allerdings bei den von der Deutschen Post gefahrenen Mischbeladung aus Sendungen inner- und außerhalb des Universaldienstes nicht gerechtfertigt. Dem Unternehmen sei es daher von nun an verboten, Zustellfahrzeuge bestimmter Gewichtsklassen ohne Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten zu nutzen. Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, begrüßt das Urteil: „Das Urteil ist gut für den Paketmarkt: Endlich werden ungerechtfertigte Vorteile der Deutschen Post abgeschafft und weitere Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen.“