Zwar wurden bei Güterverkehrskontrollen im ersten Halbjahr 2020 mehrere Tausend Verstöße festgestellt, wesentliche Veränderungen durch die Coronakrise gab es aber nicht. 

Regelmäßig kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Fahrzeuge auf deutschen Straßen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, monatlich finden Schwerpunktkontrollen und darüber hinaus Unternehmenskontrollen statt. Vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 prüfte das BAG insgesamt 54.216 Fahrzeuge im Hinblick auf güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften und zählte dabei 3.024 Verstöße. Dies meldet die Verkehrssrundschau mit Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. 

Die FDP hatte wegen des steigenden Wettbewerbdrucks aufgrund zurückgehender Aufträge während der Coronakrise mehr Delikte für möglich gehalten: So wären zwischenzeitlich seitens der Logistiker nicht nur äußerst günstige Angebote am Markt gewesen, regionale Kontrollen des BAG sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hätten immer wieder Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten bzw. gegen die Vorschriften bei der Mindestlohnzahlung offenbart. 

Keine einschneidenden Veränderungen im Vergleich zu Vorjahren nachweisbar

Bundesweit lässt sich ein Anstieg der Verstöße jedoch nicht so einfach bestätigen. Laut dem BAG seien im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. Juni zwar 7.024 Bußgeldbescheide wegen Verstößen im Bereich Fahrpersonalrecht, in dem maßgeblich Lenk- und Ruhezeiten geregelt sind, ausgestellt worden. Diesen würden aber „Kontrollen zu Grunde liegen, die einige Monate vor dem betreffenden Zeitraum stattgefunden haben können“, schreibt die Bundesregierung. So wurden Verstöße also schon vor der Corona-Krise registriert, weshalb ein Anstieg nicht nachzuweisen ist. Der Vergleichswert für 2019 ist hier mit 5.433 Bescheiden geringer, 2018 lag er bei 6.349, 2017 mit 7.131 Bescheiden auf ähnlichem Niveau. 

Bei den Verstößen gegen das Mindestlohngesetz habe es keine großen Veränderungen gegeben: Hier wurden im ersten Halbjahr 2020 136 Verstöße festgestellt, 2019 waren es 142. 

Kabotage-Verstöße sind nicht gestiegen

Mehrheitlich wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres zudem im Ausland zugelassene Fahrzeuge – insgesamt 35.086 – überprüft. Bei diesen zählte das BAG 1.062 Verstöße gegen die Regelungen zum Kabotageverkehr (Transportleistungen durch ein ausländisches Unternehmen in Deutschland). Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine wesentlichen Änderungen, heißt es dazu. So wurden im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. Juni 2020 386 Mal Bußgeld wegen Missachtung der Kabotagebestimmungen erhoben, 2019 lag dieser Wert bei 431.

Im Zuge der Coronakrise hatte zuletzt der Protest gegen illegale Kabotage zugenommen. So hatte die „BLV pro Initiative – Spedition und Logistik“, in der sich kleine und mittelständische Transportunternehmen organisiert haben, unter anderem Ende Juli eine weitere Groß-Demonstration in Berlin organisiert, wie etwa bei dem News-Portal trans.info zu lesen ist. Dabei kritisiert die Initiative wenig effektive Kontrollen, niedrige Frachtpreise, unfairen Wettbewerb und Niedriglöhne.