Der Verkehrsausschuss des europäischen Parlaments hat sein Okay zu neuen Regeln für bessere Arbeitsbedingungen und einen gerechten Wettbewerb gegeben. Im Juli könnte das Gesetz stehen.

Mit dem in der Europäischen Union geplanten Mobilitätspaket soll der Transportsektor reformiert werden. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat diese Regelungen vor wenigen Tagen gebilligt. Neue Regeln für den EU-weiten Einsatz und die Ruhezeiten von Fahrerinnen und Fahrern gehören dazu. Mit ihnen sollen Wettbewerbsverzerrungen im Sektor Straßenverkehr beendet und bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Auch die Kabotagevorschriften zur innerstaatlichen Beförderung von Transportgütern durch Speditionen aus einem anderen EU-Staat sollen neu geregelt werden. Die bisherigen Verhandlungen waren dabei nicht immer einfach gewesen.

Mehr Zeit zuhause für Fahrerinnen und Fahrer

Wie das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung erklärt, werden die geplanten Regeln zunächst die Organisation von Arbeitsplänen betreffen. Die Ruhebedingungen sollen verbessert werden, Fahrerinnen und Fahrer mehr Zeit zuhause verbringen können. Je nach Arbeitsplan soll eine regelmäßige Rückkehr alle drei oder vier Wochen möglich sein, Arbeitspläne sollen entsprechend gestaltet werden. Unternehmen sollen außerdem für die Unterbringungskosten aufkommen müssen, wenn Fahrerinnen und Fahrer die obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche außer Haus verbringen. Diese wöchentliche Ruhezeit soll nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden können.

Fahrtenschreiber auch in Kleintransportern

Die Kabotage, also die Transportdienstleistung innerhalb eines Landes, ausgeführt jedoch durch ein Speditionsunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist zur Zeit auf drei Einsätze innerhalb von sieben Tag begrenzt. Diese Beschränkung bleibe auch weiterhin bestehen. Um allerdings systematische Kabotage zu verhindern, soll es eine Karenzzeit geben. Vier Tage soll es dauern, bevor eine weitere Fahrt innerhalb desselben Landes mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden darf.

Wie es weiter heißt, spiele auch das Vorgehen gegen den Einsatz von Briefkastenfirmen eine Rolle. Unternehmen im Bereich Straßengüterverkehr müssen nachweisen, dass sie im Land ihrer Registrierung auch in erheblichem Umfang tätig sind. Neu geregelt wird, dass die Lkw alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren müssen. Außerdem sollen auch Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen den EU-Regeln für Transportunternehmen unterliegen. Auch Kleintransporter sollen insofern mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden müssen.

Klare Regeln zur Entsendung

Vereinheitlicht werden sollen die Regelungen für die Bereitstellung von Fahrerinnen und Fahrern. Unterschiedliche Gestaltungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und eine gerechte Bezahlung sind dabei das Ziel. Dabei sollen die Vorschriften für den Kabotage- und den internationalen Verkehr gelten. Transitverkehr und bilateraler Verkehr, auch mit einer zusätzlichen Be- oder Entladung pro Richtung seien allerdings ausgenommen. „Diese Be- und Entladung kann auch addiert werden, also etwa keine Entladung auf der Hinfahrt und zwei auf der Rückfahrt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Wie geht es weiter?

Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. So weit könnte es allerdings im Juli sein: Hier wird das Plenum des Parlaments über die Reform abstimmen. Würden keine Änderungsanträge mit absoluter Mehrheit, mindestens 353 Stimmen, angenommen, würden die neuen Regeln als angenommen gelten. Die Bestimmungen zur Entsendung, die Vorschriften über die Rückführung von Lkw und andere Änderungen an Marktzugangsregeln würden dann 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts bzw. des Gesetzes über den Marktzugang greifen. Die Vorschriften zu Ruhezeiten und Rückreisen von Fahrerinnen und Fahrern würden schon früher in Kraft treten: Diese sollen 20 Tage nach der Veröffentlichung des Rechtsaktes gelten.