Bayern will das Gesetz zur Auskunftspflicht von Postdienstleistern verschärfen und damit den Drogenschmuggel über den Postweg eindämmen.

Durch die Corona-Pandemie hat sich laut dem Zoll der Drogenhandel zunehmend auf den Postweg verlagert. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich will dem nun ein Ende setzen und hierfür eine Gesetzeslücke schließen. Dafür soll die Auskunftspflicht der Dienstleister über die Sendungsdaten ausgeweitet werden. „In der Anonymität des Internets sind die Täter meist nur schwer zu fassen. Aber auch digital im Darknet bestellte Waren müssen irgendwann ausgeliefert werden. Dann steigen die Ermittlungschancen“, so Georg Eisenreich in einer Meldung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

„Die Ermittler brauchen Zugang zu diesen Daten, was nach geltendem Recht nur begrenzt möglich ist“, erklärt er die aktuelle Gesetzeslücke. „Die Postdienstleister müssen zwar Auskunft geben über die Pakete, die sich gerade bei ihnen befinden. Es gibt aber keine Auskunftspflicht für verdächtige Pakete, die bereits an den Empfänger ausgeliefert wurden.“

Ergänzung des § 99 der Strafprozessordnung

Diese Regelungslücke will der Justizminister nun schließen. Ermittlungsbehörden sollen künftig Zugang zu den Sendungsdaten von Paketen erhalten, die sich noch in Gewahrsam des Postdienstleisters befinden, bereits befunden haben oder erst zur dortigen Einlieferung angekündigt sind. „Die Auskünfte von Postdienstleistern liefern einen wichtigen, unter Umständen sogar den einzigen Anhaltspunkt zur Identifizierung von Verdächtigen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen deshalb auf diese Informationen zugreifen können“, betont Georg Eisenreich seine Forderung.

Ein Sprecher der Deutschen Post DHL Group hat sich beim Radiosender Allgäuhit inzwischen zu Wort gemeldet und erklärte, man schließe sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, „dass eine solche Ausweitung eine verfassungsgemäße und europarechtsgemäße Rechtsgrundlage erfordert. Eine Präzisierung wäre aus unserer Sicht wünschenswert.“

Um den Drogenhandel per Post einzudämmen, hatte im März auch die hessische Landesregierung eine Verschärfung des Postgesetzes gefordert. Der Behörde zufolge sollte es zur Pflicht werden, dass Postdienstleister verdächtige Sendungen an Strafverfolgungsbehörden übergeben. Bisher geschehe dies nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn Mitarbeiter zufällig auf Betäubungsmittel in beschädigten oder nicht adressierten Sendungen stießen.