Die Anmeldung im Verpackungsregister LUCID ist online möglich und eigentlich kostenfrei. Doch es kursieren offenbar gefälschte Rechnungen.

Von der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau wurde eine Warnung vor gefälschten Rechnungen ausgesprochen. Unternehmer werden durch das Schreiben offenbar dazu aufgefordert, für einen angeblichen Eintrag im Verpackungsregister einen Betrag von 200 Euro zu zahlen. Allerdings: Die Eintragung im offiziellen Verpackungsregister LUCID auf der Website der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist nicht mit Kosten verbunden. Die IHK rät Unternehmern deshalb, nicht auf die Schreiben zu reagieren oder gar die geforderte Zahlung vorzunehmen. Betroffene könnten jedoch eine Strafanzeige gegen den Versender erstatten.

Betrüger machen sich Verunsicherung zunutze

Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen seien vielerorts verunsichert, wann ein Eintrag in das Verpackungsregister notwendig ist. „Das machen sich die Betrüger nun offenbar zu Nutze“, sagt Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin für Recht und Fair Play.

Die Pflicht, sich für LUCID zu registrieren, entspringt dem Verpackungsgesetz, das seit Anfang 2019 in Deutschland gilt. Sie tritt neben die Vorgabe, systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem oder mehreren dualen Systemen, die die spätere Entsorgung beim Endverbraucher übernehmen, anzumelden.

Dabei unterliegen regelmäßig diejenigen den Pflichten des Verpackungsgesetzes, die für die jeweiligen Verpackungen die Produktverantwortung tragen. Wesentliche Merkmale systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sind, dass diese mit Ware befüllt werden und später typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Befüllen Unternehmer also solche Verpackungen mit Ware und bringen sie diese erstmals in Verkehr, gelten sie gegebenenfalls als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes.

Weitere Informationen und Details zum Verpackungsgesetz sowie dessen Regelungen und Pflichten gibt es im FAQ.