Der Online-Händler darf seine Angestellten auch nicht in der arbeitsreichen Weihnachtszeit an Sonntagen arbeiten lassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Außerdem wurde gegen ein neues Verteilzentrum gestimmt.

Schlechte Nachrichten für den Online-Riesen Amazon: Wie das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden hat, darf der Konzern seine Mitarbeiter auch in der stressigen Weihnachtszeit nicht an den Sonntag arbeiten lassen. Bereits 2015 hatte der Konzern einen Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt, seine Angestellten an zwei Adventsonntag arbeiten zu lassen. „Die benötigte Erlaubnis wurde damals auch erteilt, wogegen die Gewerkschaft Ver.di gerichtlich vorgegangen war“, wie die OnlinehändlerNews schreiben. Bereits 2018 wurde allerdings geurteilt, dass die erteilte Bewilligung rechtswidrig war.

Nun hat auch das OVG Münster in seinem Urteil auf den arbeitsfreien Sonntag verwiesen, der auch im Grundgesetz verankert ist. Amazon wird durch das Verbot nicht benachteiligt, weil sich der Online-Händler den Druck selbst auferlege, mit dem Versprechen, die Pakete innerhalb weniger Tage zuzustellen, so die Begründung des Richters.

Absage für neues Verteilzentrum in Schwäbisch Gmünd

Und noch ein kleiner Rückschlag für Amazon. Wie t-online berichtet, darf der Online-Händler sein geplantes neues Verteilzentrum in Schwäbisch Gmünd nun doch nicht bauen. Bei einer Abstimmung im Verwaltungsausschuss der Kommune erreichte der Vorschlag nicht die benötigte Mehrheit der Stimmen. Amazon hatte ein 30.000 Quadratmeter großes Grundstück mit Anbindung an die Bundesstraße 29 ins Auge gefasst und wollte an die 100 neue Arbeitsplätze schaffen. Einer der Kritikpunkte war allerdings, dass die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsstellen zu gering für die geplante Fläche des neuen Verteilzentrums ist.