Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) gilt als umfassendes Basisregelwerk für den Gefahrguttransport auf der Straße.

Das ADR enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.

 

Das Gefahrgutrecht unterliegt jedoch einem ständigen Wandel. Im Falle des ADR werden die Vorschriften regelmäßig abgewandelt oder ergänzt. Zuletzt traten am 1. Januar 2015  Änderungen zum ADR in Kraft, die wir an dieser Stelle vorstellen möchten.

 

Das ADR 2015 enthält auf Basis der Vorschriften der 18. Ausgabe der UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter neben abgewandelten Begriffsbestimmungen u.a. Neuregelungen bei UN-Nummern und Sondervorschriften, sowie Änderungen bei der Kennzeichnung und Dokumentation. Außerdem werden die Vorschriften zu Lithium-Ionen-Batterien abgewandelt. Zahlreiche Modifikationen in Abschnitt 1 haben Auswirkungen auf die Freistellungen zur Beförderung (z.B. für mobile Maschinen).

 

Außerdem wurden neue UN-Nummern eingeführt sowie die Regelungen für den Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien novelliert. Lithiumbatterien erhalten dabei insbesondere neue Verpackungsanweisungen. Beim Versand werden u.a. die Sondervorschriften des Abschnitt 5.5.3 über die Verwendung von Kühlmitteln wie Trockeneis überarbeitet. Die Sondervorschriften für den Transport in loser Schüttung sowie die Vorschriften für radioaktive Stoffe wurden vollständig überarbeitet.

Übergangsfrist

Für die Änderungen aus dem ADR 2015 gibt es stets auch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015. Spätestens ab dem 1. Juli 2015 muss das ADR 2015 verbindlich angewendet werden. Nach den allgemeinen Übergangsfristen ist eine Anwendung des ADR 2013 bis zum 30. Juni 2015 möglich.

 

Übrigens: Neben den Vorschriften aus dem ADR gelten noch zahlreiche weitere internationale und nationale Regelungen wie das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG), der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).