Die Mautbetreiber Eventim und Kapsch Trafficcom sollen verantwortungslos mit Steuergeldern umgegangen sein.

Im Recht ist sogenannte Schadensminderungspflicht verankert: Der Geschädigte soll dafür Sorge tragen, dass der bereits entstandene Schaden nicht noch weiter wächst. Anders gesagt: Wenn vom darüber wohnenden Nachbar das Wasser durch die Decke tropft, sollte man möglichst nicht noch extra die High-End-Entertainment-Anlage drunter stellen. Damit würde man gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen und müsste den Schaden selbst zahlen.

Genau so einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht wirft nun die Regierung laut der Süddeutschen Zeitung dem Unternehmen Autoticket vor, welches im Namen der Gesellschafter Kapsch Trafficcom aus Österreich und CTS Eventim aus Deutschland die Mautstationen betreiben sollte.

Verträge im Wert von 576 Millionen Euro

Laut Unterlagen, die der Süddeutschen und dem WDR vorliegen, soll Autoticket Verträge mit Unterauftragsnehmern abgeschlossen haben – und das, nachdem das Projekt Maut aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs bereits gestoppt wurde. Insgesamt geht es um ein Vertragsvolumen von 576 Millionen Euro. Aus einem Anwaltsschreiben des Verkehrsministeriums geht hervor, dass dem Unternehmen der „vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung” vorgeworfen wird.

Eventim berechnet Ansprüche

Hintergrund dieses Vorwurfs ist der Umstand, dass der Bund den Vertrag mit Autoticket vorzeitig zum 30.09. gekündigt hat. Die vereinbarte Vertragslaufzeit beträgt zwölf Jahre. Aufgrund einer Vertragsklausel stehen Eventim nun Schadensersatzansprüche zu. Erst vor Kurzem berichteten wir darüber, dass die Höhe dieser Ansprüche gerade berechnet wird. Die konkrete Befürchtung lautet nun, dass die Verträge mit den Subunternehmen nur dazu gedient hätten „nachträglich Ansprüche in erheblicher Höhe gegen den Auftraggeber zu kreieren”. Dadurch werde unterm Strich auch der Steuerzahler geschädigt, da dieser für den Schaden durch die geplatzten Mautverträge aufkommen muss.