Wurde ein Gebrauchtwagen in seinem früheren Leben als Mietwagen genutzt, so muss der Händler auf diesen Umstand hinweisen.

Autoverkäufer haben vor allem im Bereich des Gebrauchtwagenhandels umfangreiche Informationspflichten. Der Kunde soll schließlich nicht die Katze im Sack kaufen. Ein Verein, der sich für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln einsetzt, sah diese Informationspflichten bei einem Autohaus verletzt. Es folgte eine Abmahnung und zwei Gerichtsverfahren.

Verkauf ehemaliger Mietwagen

Wie aus der Meldung von Beck-Aktuell hervorgeht, hat das Autohaus gebrauchte Autos zum Verkauf angeboten. Diese Fahrzeuge wurden vorher als Mietwagen in Spanien genutzt. Allerdings wies das Autohaus lediglich darauf hin, dass die Fahrzeuge vorher einen Fahrzeughalter hatten. Dass sie von diesem Halter als Mietwagen angeboten wurden, ging aus den Informationen nicht hervor. Der Verein mahnte das Autohaus daher ab und beide Parteien fanden sich vor Gericht wieder.

Erst Erfolg und dann die Niederlage für das Autohaus

Das Landgericht wies die Klage des Vereins zunächst ab und gab dem Autohaus Recht: Dass ein Fahrzeug als Mietwagen genutzt wurde, sei heutzutage nicht mehr automatisch eine negative Eigenschaft. Die Vermieter seien auf einen technisch wie optisch einwandfreien Zustand ihrer Wagen angewiesen. Außerdem, so heißt es weiter, fänden Käufer heute üblicherweise relativ viele, kurzgenutzte Mietwagen auf dem Markt. Das Oberlandesgericht Oldenburg sieht das aber anders: Der Fakt, dass ein Fahrzeug als Mietwagen genutzt wurde, sei eine wesentliche, kaufentscheidende Information. Da ein Mietwagen von zahlreichen Fahrern genutzt würde, die kein Interesse an einer sorgsamen Behandlung des Kfz hätten, sei die Nutzung als Mietwagen im Allgemeinen als abträglich anzusehen. „Zu rechnen sei mit Fahrern mit wechselnden Temperamenten, wechselnder Fahrfähigkeit und unterschiedlichen Sorgfaltseinstellungen. All dies könne einen Einfluss auf die Verschleißteile und den Pflegezustand eines Fahrzeugs haben.”, heißt es konkret auf Beck-Aktuell.