Ein Jaguarfahrer musste sich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen seiner lauten Poserei verantworten.

Dass Sportwagenfahrer gern mit ihrem Auto protzen und posen, ist ein weitverbreitetes Vorurteil. Und wer hat sich als Autofahrer noch nicht aufgeregt, wenn neben ihm ein solcher Sportwagenfahrer an der Ampel ordentlich mit dem Gas gespielt hat, um dann bei dunkelgelb mit quietschenden Reifen davon zu rauschen. Dieses Klischee wird nun laut LTO durch einen Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt wurde, bestätigt: Im Jahr 2016 wurde der Kläger, ein Jaguarfahrer, innerhalb von vier Wochen 14-mal bei der Polizei gemeldet. Dabei ging es stets um eine Lärmbelästigung und vermeidbare Abgasbelästigung durch unnötiges Gasgeben, durchdrehende Räder und laut aufheulende Motorengeräusche.

Unterlassungsaufforderung der Stadt

Aufgrund der vielen Beschwerden erließ die Stadt Mannheim daher eine Unterlassungsaufforderung, so berichtet die LTO weiter. Die Aufforderung stützte die Behörde auf die Straßenverkehrsordnung. Gemäß § 30 StVO sind „bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten”. Das sah der Jaguarfahrer anders und klagte gegen die Aufforderung.

Posen mit dem Auto ist nicht schutzwürdig

Laut LTO unterlag der Jaguarfahrer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe: Hochjagen des Motors im Leerlauf, hochtouriges Fahren in niedrigen Gängen, sehr starkes Beschleunigen mit durchdrehenden Reifen, plötzliches Abbremsen mit einhergehendem Reifenquietschen und hohe lärmverursachende Kurvengeschwindigkeiten stellen unnötigen Lärm dar. Das persönliche Bedürfnis des Jaguarfahrers an der Selbstdarstellung durch das Posen mit dem Auto müsse hinter dem Bedürfnis der Allgemeinheit zurückstehen. Die Anwohner sollen weitestgehend vor lautem Fahrzeuglärm geschützt werden.