Der Verlust einer Fahrerlaubnis kann durch viele Gründe geschehen und ist für Logistiker und Fahrer ein ernstes Problem. Wer seine alte Fahrerlaubnis jedoch wiedererlangen möchte, muss beachten, dass unter Umständen eine erneute theoretische und praktische Prüfung erforderlich wird.

17 Jahre ohne Fahrpraxis sind zu lang

Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (VG) war eine Klage eines Fahrers vorangegangen, der seine Fahrberechtigung der heutigen Klasse C 1 wiedererlangen wollte. Diese war ihm im Jahr 1998, damals noch Fahrerlaubnis Klasse 3, wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden. 2013, also 15 Jahre später, erhielt er nach positiv abgeschlossenem medizinisch-psychologischen Gutachten die Fahrerlaubnis der Klasse BE (Pkw mit Anhänger) ohne erneute Fahrprüfung wieder erteilt. Ein Jahr später verlangte es schließlich die Wiedererteilung der heutigen Klasse C 1. Dies lehnt die Fahrerlaubnisbehörde ab und forderte eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung. Zurecht, wie auch das VG Neustadt mit seiner Entscheidung jetzt klargestellt hat. Grund dafür sei, so bei transport-online zu lesen, dass mehr als 17 Jahre ohne Fahrpraxis eine Rechtfertigung dafür seien, eine erneute Fahrprüfung zu fordern.

Neue Regelungen zerstören auch Bestandsschutz

Auch die Tatsache, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis BE ohne erneute Fahrprüfung erteilt wurde, rechtfertige nach Ansicht des Gerichts nicht die Forderung nach Erteilung der C 1 Erlaubnis. Die entsprechenden Fahrbefähigungen seien nicht miteinander vergleichbar. Obwohl damals die Fahrerlaubnis Klasse 3 auch die Erlaubnis für das Führen eines Lkw beinhaltete, gilt kein Bestandsschutz. Wer seine alte Erlaubnis durch einen entsprechenden Verstoß verliert, muss sich nach den neuen Maßstäben (C 1) qualifizieren. Dazu zählen daher auch die theoretische und praktische Fahrprüfung.

Fahrpraxis geschieht nicht auf dem Firmengelände

Wer sich in dem gleich Dilemma wie der klagende Fahrer befindet, sollte jedoch darauf achten, das Kriterium der Fahrpraxis tatsächlich zu erfüllen. Wie das VG Neustadt auch festgestellt hat, reichen dafür Fahrten auf dem Firmengelände des Arbeitgebers oder landwirtschaftlicher Betriebe nicht aus. Vielmehr ist zu einer Darlegung erforderlich, dass die Fahrpraxis mit der Teilnahme am öffentlichen Verkehr mit einem Lkw zu vergleichen ist. Wo das der Fall ist, ließ dass das Gericht jedoch offen.

Gründe für den Verlust der Fahrerlaubnis

Um seinen Führerschein zu verlieren, damit also der Verlust der Fahrerlaubnis eintritt, sind in Deutschland zwei Wege möglich. Zum einen nach dem Strafgesetzbuch (§ 69 StGB): Wer sich durch eine Verurteilung ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs herausstellt, muss diesen abgeben. Dazu zählt auch die Trunkenheit im Verkehr. Zum anderen kann es durch die Straßenverkehrsordnung aber auch zu einer zeitweisen Entziehung kommen, falls ein Fahrer sich zu vieler oder gravierender Ordnungswidrigkeiten schuldig macht.