Erstmals gibt es nun einen weltweiten Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durch die am 12. März 2018 verabschiedete ISO 45001 werden aber auch für Logistiker neuen Standards etabliert, wenn eine Akkreditierung erfolgen soll. Ab nun werden nicht nur eigene Mitarbeiter bei der Bewertung mit einbezogen.

Die neue Norm

Die neue ISO 45001 soll den wachsenden Ansprüchen an der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit der Mitarbeiter gerecht werden. Wie schon in der vorhergehenden OHSAS 18001 wird sich auch die neue Norm an der sog. HLS „High Level Structure“ (einheitliche Struktur, Textbausteine und Definitionen) orientieren. Dabei werden nach wie vor die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement und die kontinuierliche Verbesserung in das Zentrum eines Unternehmens gerückt. Unternehmen mit einem nach OHSAS 18001 zertifizierten Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten sich daher frühzeitig mit den Details der neuen Norm vertraut machen und ein Verständnis für die Änderungen entwickeln, die auf sie zukommen.

Ziele der ISO 45001

Durch die neue Grundlage, sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:

  • Die Verbesserung und Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für die Beschäftigten und sonstige Personen in ihrer Zuständigkeit
  • Allgemeine Eindämmung von Arbeits- und Gesundheitsrisiken 
  • Leistungsfähigerer und wirksamerer Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz als strategischer und unternehmensverantwortlicher Aspekt
  • Mit einer Normzertifizierung bei Kunden, Lieferanten, Behörden und Investoren den Nachweis für sicheres und seriöses Unternehmensverhalten bieten

Insbesondere der letzte Punkt wird für Lieferanten wichtig sein, denn dadurch rücken Subunternehmer bei einer möglichen Akkreditierung verstärkt in den Fokus.

Logistiker in der Pflicht

Durch die weltweit geltende neue ISO 45001 erfolgt eine tiefgreifende Veränderung für Logistiker, denn nun müssen sie auch den Arbeitsschutz für ausgelagerte Prozesse in anderen Unternehmen bewerten. Dies gilt für den Fall, dass der eingesetzte Subunternehmer kein eigenes Arbeitsschutz-Managementsystem hat. Konkret heißt das: „Das zu zertifizierende Unternehmen muss nachweisen, wie die Arbeitssicherheit zum Beispiel bei Lohndienstleistern oder Fremdfirmen gewährleistet und praktiziert wird. Das bedeutet für den Umgang mit nicht zertifizierten Betrieben, dass sie mindestens die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des jeweiligen Landes nachweisen müssen“, ergänzt Prof. Hufenbach der TÜV Nord Group.

Für die Praxis heißt es, dass für bestehende und neue Aufträge an Subunternehmer klar definiert werden muss, welche Unternehmen tätig sind und diese hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu betrachten sind.

Noch ist Zeit

Mit der neuen Norm ist auch geplant, den bisherigen Standard OHSAS 18001 im März 2021 komplett zurückzuziehen. Damit bleibt allen Anwendern eine dreijährige Übergangsfrist, Lücken die nach der ISO 45001 bestehen, zu schließen.