Das Thema Dieselfahrverbot in Innenstädten hatte zuletzt für viele Diskussionen gesorgt. Nun legt die EU nach: Bereits Ende März einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates auf neue Regeln zur Überwachung von CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauchsdaten neuer schwerer Nutzfahrzeuge (HDVs, Heavy-Duty Vehicles), d. h. Lastkraftwagen, Busse und Reisebusse. Geplant ist unter anderem ein öffentliches Register.

Wichtige Nachrichten für Hersteller von Heavy-Duty Vehicles, also von Lastkraftwagen, Bussen und Reisebussen: Wie die Europäische Kommission in einer Mitteilung bekannt gegeben hat, haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates auf neue Regeln zur Überwachung von CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauchsdaten neuer schwerer Nutzfahrzeuge geeinigt.

Berichterstattung und Überwachung sollen für mehr Transparenz sorgen

Die neu beschlossenen Vorschriften sind Teil der EU-Strategie für emissionsarme Mobilität. Mit der Einigung legt die EU eine Strategie vor, wie man künftig emissionsarme Mobilität fördern will. Zudem werden auch Maßnahmen für eine grundlegende Modernisierung der europäischen Mobilität aufgezeigt. Dabei betont man in der Meldung, dass die „Umstellung auf eine saubere und nachhaltige Mobilität“ für die EU einen hohen Stellenwert innehat und zu den „Klimazielen der EU im Rahmen des Pariser Übereinkommens“ beiträgt. „Die Verringerung der steigenden CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge ist der Europäischen Union ein echtes Anliegen, wie diese Einigung ganz klar belegt“, erklärt EU-Kommissar Miguel Arias Cañete, zuständig für Klimapolitik und Energie.

Die neuen Regelungen zur Überwachung von CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge sollen vor allem auch für mehr Transparenz sorgen. Durch die Überwachung und Berichterstattung soll es Verkehrsunternehmen ermöglicht werden, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und Kraftstoffkosten zu sparen. Zudem, so die Hoffnung der EU, sollen sie Innovation unter den europäischen Herstellern vorantreiben.

Bestandteile der Verordnung

Bisher handelt es sich nur um ein vorläufiges Abkommen, welches nun vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat, in dem die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, genehmigt werden muss. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Aber was genau beinhaltet die Verordnung? Wie es in der Bekanntmachung heißt, sind die Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, die Registrierungsdaten aller in einem Kalenderjahr neu zugelassenen HDVs, einschließlich der Anhänger, zu überwachen und zu melden. Weiterhin sollen sämtliche Fahrzeughersteller dazu verpflichtet werden, Informationen zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch, die nach dem Zertifizierungsverfahren für jedes neue Fahrzeug ermittelt werden, das mit dem Vehicle Energy Consumption Calculation Tool (VECTO) während eines Kalenderjahres simuliert wird, zu überwachen und zu melden.

Die EU-Kommission wird dann alle gemeldeten Daten in einem von der Europäischen Umweltagentur verwalteten Register öffentlich zugänglich machen. Dabei werden sensible Daten aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten und des fairen Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Weiterhin führt die Kommission ein „System von Verwaltungsstrafen“ für die Fälle ein, bei denen Fahrzeughersteller die Daten nicht oder gefälschte Daten melden.

EU-Kommissar Miguel Arias Cañete zeigt sich zuversichtlich und blickt optimistisch in die Zukunft: „Mit diesem neuen, robusten, zuverlässigen und transparenten Überwachungs- und Berichtssystem können wir jetzt den nächsten Schritt ins Auge fassen: Den Vorschlag von Standards für CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge im Mai 2018.“