Durch eine zu hohe Temperatur in Arbeitsräumen und Fahrerkabine kommt es zu einer signifikanten Erhöhung der Unfallgefahr. Hohe Wärmebelastung sorgt bei Fahrern für Kreislaufprobleme und die Konzentration sinkt. Im Straßenverkehr ein bedenklicher Faktor. Zum Thema Hitzeschutz bestehen jedoch wichtige Regeln, deren Beachtung Gefahren senken kann.

Thermometer

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Innentemperaturen steigt auf bis 60 Grad

In einem in praller Sonne abgestellten Fahrzeug können Innentemperaturen von über 60 °C auftreten. Aus einer Studie der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht hervor, dass bei mittlerer Wärmebelastung (etwa 27 °C Lufttemperatur im Fahrzeug) die Unfallzahl im Verhältnis zum behaglichen Klima um 11 Prozent, bei hoher Wärmebelastung (etwa 32 °C Lufttemperatur im Fahrzeug) um 22 Prozent steigt. Damit sind Fernfahrer im Sommer besonders von der Gefahr betroffen. Es existiert die sog. Arbeitsstättenverordnung, die in ihren Regeln über die Raumtemperatur in Arbeitsstätten (Punkt 3.5) vorsieht, dass diese gesundheitlich zuträglich sein müssen. Allgemein gilt dies für Arbeitsräume ab 36 Grad als überschritten. Zwar ist die Arbeit nicht generell verboten, aber der Arbeitgeber ist in der Pflicht Maßnahmen zur Senkung der Temperatur zu ergreifen.

Fahrerkabine als Arbeitsraum?

Obwohl in der Fahrerkabine extrem hohe Temperaturen erreicht werden können, wird diese nicht unter die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung erfasst und kann nicht direkt angewandt werden. Die Verordnung gilt nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Transportmittel, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Daher können sich Fernfahrer nicht auf sie berufen. Anhaltspunkte für den Umgang mit Hitze in der Fahrerkabine gibt die DGUV. Hiernach soll durch Vorkehrung wie Rollos, Sonnenblenden oder Klimaanlagen die Hitze und damit auch die Unfallgefahr für Fernfahrer gesenkt werden. Dies ist jedoch kein Gesetz und somit für den Arbeitgeber nicht bindend. Ein Rechtsanspruch auf eine dieser Maßnahmen besteht daher für den Arbeitnehmer nicht. Auch besteht kein Anspruch auf kostenlose Getränke. Dies wird aber von vielen Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Der ADAC TruckService rät Berufskraftfahrern, an heißen Tagen drei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen.

Hitzefrei nehmen?

Ein Rechtsanspruch auf Befreiung von der Arbeit bei hoher Hitze besteht nicht. Bleibt der Fahrer einfach der Arbeit fern, droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. Schutzlos ist ein Arbeitnehmer jedoch nicht. Unternimmt der Arbeitgeber auch nach Meldung nichts gegen die Gefahr für den Mitarbeiter, kann dieser von seinem sog. Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Im Extremfall sogar die Arbeit verweigern. Jedoch muss der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt haben, vorher Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Hitze schadet auch dem Fahrzeug

Der ADAC TruckService rät weiterhin, auch die Lkw-Bereifung regelmäßig zu überprüfen. Klettert das Thermometer für längere Zeit nämlich deutlich über 30 Grad Celsius, kann die Asphalttemperatur 40 bis 60 Grad Celsius erreichen. Die Reifen werden weicher, ihre Auflagefläche vergrößert sich, sie verschleißen schneller, überhitzen und können sogar Feuer fangen.