Der technische Fortschritt bringt auch für Kraftfahrer zahlreiche Erleichterungen mit sich. So helfen Tankanzeige, Ölanzeige, Navi & Co. beim sicheren und sorgenfreien Fahren. Auch der Tempomat unterstützt den Fahrer, die Geschwindigkeit konstant zu halten und Tempolimits frühzeitig zu erkennen – aber nur, wenn die Technik auch so funktioniert wie sie soll.

Wer innerorts die Geschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld von mindestens fünfzehn Euro rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h gibt es neben der Geldstrafe sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Für einen Berufskraftfahrer kann das schmerzhaft werden, wenn sogar ein Fahrverbot droht. Aus diesem Grund stritt sich wohl auch ein Lkw-Fahrer aus dem Kreis Eutin aus Schleswig-Holstein und wollte den Bußgeldbescheid ausmerzen.

Geschwindigkeitsausreißer keine Ausrede

Jeder Fahrer, der schon einmal mit Tempomat gefahren ist, weiß, dass auch dieser die Geschwindigkeit nicht 1:1 halten kann. Bei Senken oder einem Anstieg muss der Motor mithelfen und entweder bremsen oder mehr Gas geben. Dazu kann es zu leichten Abweichungen bei der Geschwindigkeit kommen. So ging es auch dem Kraftfahrer aus Eutin.

Er wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, wies die Schuld aber vehement von sich. Obwohl der Lkw beim Durchfahren einer Senke zu viel Geschwindigkeit aufgenommen hatte, reagierte der Tempomat nicht rechtzeitig. Es kam wie es kommen musste und der Lkw-Fahrer wurde geblitzt.

Fahrer dürfen sich nicht allein auf die Technik verlassen

Vor Gericht konnte er jedoch keine Gnade erreichen. Das Amtsgericht Eutin (Urteil vom 07.01.2016, Az.: 35 Owi 753 Js-OWi 39158/15 (95/15)) rief die Pflichten eines Kraftfahrers in Erinnerung. Der Fahrer hätte sich nicht allein auf den Tempomat verlassen dürfen, sondern eigenständig die Geschwindigkeit drosseln müssen. Dass der Tempomat nicht rechtzeitig reagiert habe, sei daher keine Entschuldigung. Der Bußgeldbescheid gilt damit weiterhin.