Das Thema Überladung ist im Straßengüterverkehr leider kein unwichtiges. Immer wieder kommt es zu Unfällen, wo die Überladung entweder Grund des Unfalles war oder im Rahmen eines Unfalles zu weiteren Schäden führte. Die Verordnung zur Überladung regelt die entsprechenden Bußgelder für die Überladung bzw. für schlecht gesicherte Ladung bei Lkw.

Überladener Lkw auf der Straße in Morocco.astudio / Shutterstock.com

Allein im Jahr 2014 wurden rund 4,5 Milliarden Tonnen an Gütern über die deutschen Straßen transportiert. Dies stellt eine hohe Belastung für die Straßen dar, sodass die Infrastruktur an den Güterverkehr angepasst werden muss. Das hohe Gewicht der Transporter hat viele engmaschige Wartungen und Reparaturen vor allem der Autobahnen zur Folge. Da das auf Dauer sehr teuer ist, soll die Verordnung zur Überladung sicherstellen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Zudem soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer durch die Ladungssicherung gewährleistet werden.

Durch die Verordnung zur Überladung soll eine übermäßige Belastung der Straßen verhindert werden. Zudem sind Kraftfahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten, auch sicherer unterwegs. Der Sicherheit dient zusätzlich auch noch die Verordnung zur Ladungssicherung. Für diese sind sowohl die Lkw-Fahrer als auch die Verantwortlichen und alle Spezialisten die in den Beladevorgang involviert sind zuständig. Zu der richtigen Ladungssicherung gehört es auch, darauf zu achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Eine Überladung kann erhebliche Folgen auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer haben. Daher werden im aktuellen Bußgeldkatalog hohe Strafen auf ein Sicherheitsrisiko durch Überladung festgehalten.

Es muss mit Fahrverbot gerechnet werden

Ist die Ladung beispielsweise falsch verteilt, werden die Achsen unregelmäßig und nicht gleich stark belastet. Das führt wiederum dazu, dass der Lkw ins Schlingern gerät. Hierbei können nicht nur der Kraftfahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer schwer verletzt werden. Zudem kann ungesicherte Ladung bei einer Vollbremsung in den Fahrzeuginnenraum geschleudert werden und dabei den Kraftfahrer treffen. Neben den Verletzungen, die dem Kraftfahrer dabei zugefügt werden können, leidet auch die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen, sodass der Lkw für kurze Zeit ins Schwanken gerät. Ebenso leiden die Reifen des Lkws an der Überladung, da sie schneller ihr Profil verlieren. In diesem Fall kann nicht garantiert werden, dass die Reifen noch genügend Halt auf der Straße finden. Zudem kann eine ständige Erneuerung der Reifen auf Dauer sehr teuer werden.

Wer bei einer Überladung erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen, welches erst wieder aufgehoben wird, sobald die Überladung behoben und die richtige Ladungssicherung vorgenommen wurde. Zwar werden in Deutschland meist der Fahrer des Fahrzeuges und nicht der Halter belangt, jedoch muss im Falle einer Überladung oder falschen Ladungssicherung auch der Halter bzw. das Transportunternehmen mit Bußgeldern oder Punkten in Flensburg rechnen. Grund dafür ist, dass eine falsche Ladungssicherung nicht nur den Lkw-Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt. Indem auch der Fahrzeughalter haftbar gemacht werden kann, soll diesem Problem entgegengewirkt werden. Daher können auch Personen, die selbst keinen Führerschein besitzen mit Punkten in Flensburg belangt werden. Zudem kann vom Halter ein Bußgeld verlangt werden, welches beispielsweise bei einer Überladung von 25 Prozent 425 Euro beträgt. Mit dem kostenlosen Bußgeldrechner für Lkw können Sie hier schon vorab ausrechnen, wie hoch das Bußgeld für das entsprechende Vergehen sein könnte.

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