Der internationale Handel innerhalb der EU soll in Zukunft noch weiter vorangetrieben werden. Um Probleme bei grenzüberschreitendem Versand für Verkäufer einfacher zu gestalten und Kunden gleichzeitig zu animieren, auch ausländische Händler bei ihren Shopping-Trips zu berücksichtigen, hat der EU-Rat jüngst besonders den Aspekt der Preistransparenz ins Auge gefasst.

EU-Rat will Preisvergleich ermöglichen

Das Gremium will die Preise von Paketdiensten grundsätzlich transparenter machen und Händlern dadurch Kosteneinsparungen ermöglichen. Auch eine stärkere Aufsicht der Logistiker soll Kostensysteme optimieren. Dies dürfte sowohl im Sinne der Käufer als auch im Sinne der Verkäufer sein. Die EU-Kommission hatte zu diesem Thema bereits einen Verordnungsentwurf verfasst, den der EU-Rat am vergangenen Freitag laut Heise Online nun festgelegt hat – allerdings mit einigen Änderungen.

Aktuell kann es durchaus zum Problem werden, die Angebote und Preissysteme der verschiedenen Logistiker zu überblicken. Auch für die Verkäufer ein brisantes rechtliches Problem. Eine fehlende oder “nur auf Anfrage”-Angabe der Versandkosten verstößt gegen die Preisangabenverordnung und ist ein beliebter Abmahngrund. Fallen zusätzliche Versandkosten bzw. sonstige Kosten an, muss also deren Höhe angegeben werden, soweit sie vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Eine bessere Übersicht könnte diese Unsicherheiten beseitigen. Der EU-Rat möchte hierzu eine spezielle Website einrichten, auf der sich Nutzer (das heißt Händler und Kunden) einen Überblick über die Tarife für grenzüberschreitende Lieferungen verschaffen können. Auf diesem Weg soll der Anbietervergleich gravierend vereinfacht und auch der Wettbewerb angekurbelt werden.

Die neue Website soll laut Heise Online auf Informationen beruhen, die die nationalen Regulierungsbehörden zusammenstellen und dies dann nach Brüssel schicken.

Für Logistiker nicht erfreulich

Für Logistiker würde die Lösung einen Mehraufwand bedeuten, denn der Rat fordert tiefere Einblicke in die Welt der Unternehmen. Demnach sollen die Logistikdienstleister den Aufsichtsbehörden verschiedene Interna offenlegen: darunter zum Beispiel der Jahresumsatz, die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, die Namen der kooperierenden Subunternehmer oder auch die Zahl der bearbeiteten Sendungen im Jahr.

Jedoch ist eine Ausnahmeregel vorgesehen, um kleinere und mittlere Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern nicht mit Bürokratieaufwand in die Knie zu zwingen.

„Strengere Auflagen sind dagegen für sogenannte Unversaldienstleister vorgesehen, die mindestens ein Land ganz abdecken. Dort sollen die Regulierer besonders auf ‚kostenorientiere Dienste‘ achten, während den Anbietern im Gegenzug Zugeständnisse wie eine Ausnahme von der Mehrwertsteuer gemacht werden könnten“, schreibt Heise weiter.