Die geplanten Bußgelder gegen die DHL Group stoßen beim Logistiker auf Unverständnis.

Die DHL Group hat jetzt heftige Kritik gegenüber den geplanten Bußgeldvorschriften des Bundeswirtschaftsministeriums geäußert, die es ermöglichen sollen, Geldstrafen gegen das Unternehmen zu verhängen. Der Konzern bezeichnet die vorgeschlagenen Sanktionen als unverhältnismäßig, da sie bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Gesamtkonzerns betragen könnten – eine Summe, die im Milliardenbereich liegen würde. Das Unternehmen argumentiert, dass solch drastische Geldbußen für vermeintlich „einfache Verstöße“ über das angemessene Maß hinausgehen. „Die Bußgeldvorschriften schießen deutlich über das Ziel hinaus“, heißt es vom Unternehmen laut der Verkehrsrundschau.

Das potenzielle Strafmaß variiert laut dem Ministeriumsvorschlag, wobei die Höhe der Geldstrafen je nach Vergehen unterschiedlich ausfallen kann – von 100.000 Euro bis zu einer Million Euro. Bußgelder in Höhe von zwei Prozent des Gesamtumsatzes wären der Maximalbetrag. Besonders besorgniserregend für die Post ist die Tatsache, dass das mögliche Bußgeld den weltweiten Umsatz des Konzerns, einschließlich Tochterfirmen, umfasst. Eine derartige Bußgeldregelung würde erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

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Anhaltende Qualitätsprobleme sorgen für Bewerde-Rekord

Die Bundesnetzagentur hat bisher keine Befugnis, Geldstrafen gegen den Bonner Logistiker zu verhängen, selbst wenn es zu erheblichen Qualitätsproblemen kommt. Diese waren im vergangenen Jahr besonders akut, durch den Personalmangel hatte die DHL Group erhebliche Probleme bei der Zustellung, im Herbst gab es deswegen einen neuen Beschwerde-Rekord bei der Bundesnetzagentur über die Leistungen der DHL Group.

Inmitten dieser Kontroversen unterstützt die Deutsche Post allerdings andere Teile des Postgesetz-Reformvorschlags, insbesondere Maßnahmen, die den Zeitdruck beim Briefversand reduzieren und die CO₂-Bilanz durch die Abschaffung nächtlicher Flüge verbessern sollen. Während das Unternehmen gewisse Reformen begrüßt, bleibt die Frage nach Bußgeldern ein strittiges Thema. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich noch vor Weihnachten über die Reform entscheiden, im Frühjahr 2024 könnte die Gesetzesänderung dann endgültig beschlossen werden.