Die individuellen Paketankündigungen stehen DHL-Geschäftskunden ab sofort zur Verfügung.
Kooperiert ein Händler mit DHL, erhalten Endkunden nach erfolgter Bestellung zumeist eine Paketankündigung im typisch grellen DHL-Gelb. Doch zur Freude der Marketingabteilungen bietet DHL nun die Möglichkeit, diese Benachrichtigungen im eigenen Branding zu versenden. Wie das Portal Paketda mutmaßt, könnte dies eine Reaktion auf konkurrierende Logistik-Softwareunternehmen wie Parcellab und Co. sein, welche mittlerweile in vielen Online-Shops Anwendung finden.
Stärkung der Markenpräsenz
Im Bericht von Paketda sieht man eine Ankündigung des Online-Shops EMP. Dieser bietet Bekleidung und Merchandising-Artikel für Musik und Popkultur. Der mittlere Teil enthält dabei die gewohnten Informationen zum Sendungsstatus, der avisierten Ankunft der Sendung sowie der Möglichkeiten bei Nicht-Anwesenheit.
Drumherum bieten sich dem Händler nunmehr aber Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung. Damit wirkt die E-Mail für den Endverbraucher aus demselben Guss wie auch die Bestellbestätigung oder Newsletter. Nichtsdestoweniger stammt die E-Mail letztlich von DHL.
Die Neuerung stellt dabei eine Weiterentwicklung der bisher verfügbaren Individualisierungsmöglichkeiten dar. Bisher konnten DHL-Geschäftskunden bereits ihr Logo sowie den Unternehmensnamen in die E-Mails integrieren lassen. Doch nun verzichtet der KEP-Dienstleister gänzlich auf die Darstellung der eigenen Marke und rückt den Online-Shop ganz in den Vordergrund.
Mehr Sicherheit durch Individualität
Für DHL könnte der Schritt einfach nur eine Anpassung auf aktuelle Marktbedingungen darstellen. So bieten Software-Dienstleister wie Parcellab, Sendcloud oder Paqato bereits vergleichbare Lösungen für Online-Shops.
Was die neu-gebrandeten Paketbenachrichtigungen aber auch mit sich bringen, ist eine zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher. Gerade zuletzt machten immer wieder Phishing-Mails mit angeblichen Sendungsinformationen die Runde. Wer eine solche E-Mail im Look des Shops erhält, bei dem er oder sie auch tatsächlich bestellt hat, kann sich vermutlich eher in Sicherheit wiegen, dass diese auch legitimen Ursprungs ist.
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