Was müssen Händler beim Import und Export mit Großbritannien seit dem Brexit beachten? Der Artikel gibt einen Überblick.

Auch wenn der Termin lange feststand, ist der Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union im Zuge der Corona-Pandemie ein wenig in Vergessenheit geraten. Bis zur letzten Minute wurden Details verhandelt und so zumindest ein harter Brexit verhindert. Doch Unternehmen und Händlern blieb keine Zeit der Umgewöhnung. Das Resultat: große Verwirrung und Chaos an den Grenzen. Für alle Beteiligten wird es nun erstmal teurer – in Form von Verwaltungsaufwand, Zeit und natürlich auch Geld. Großbritannien ist und bleibt ein wichtiger Handelspartner für Deutschland. Der durchschnittliche Brite gibt im E-Commerce viel Geld aus, was das Vereinigte Königreich im Gegenzug zu einem lukrativen Markt für den deutschen Handel macht. Das gilt vor allem für so genannte Fast Moving Consumer Goods (FMCGs), also Produkte wie Nahrungsmittel, Körperpflegeprodukte, Reinigungsmittel und ähnliches. Schon die Aussicht auf den baldigen Austritt hat den gemeinschaftlichen Handel zurückgehen lassen; es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend nun noch weiter fortsetzt.

Auf Basis des aktuellen Handelsabkommens gelten für viele Produktkategorien fortan neue Regeln und unterschiedliche Zölle. Das macht die Formalitäten und auch die Kontrollen für den Handel mit Großbritannien im Moment sehr kompliziert und zeitaufwendig. Es gibt Nullzölle und Quoten – und auch die gelten wieder nur für bestimmte Produktkategorien. Einiges gilt ab sofort, andere Dinge greifen ab dem 1. Januar 2022 oder sogar erst final ab Oktober 2022. Ein paar der wichtigsten Aspekte für den Handel mit Großbritannien mal zusammengefasst:

Von der EU nach Großbritannien

  • Stellen Sie sicher, dass alle ihre Produkte den britischen Produktsicherheitsstandards entsprechen.

  • Die Versandpapiere müssen vollständig abgefertigt werden. Dies kann auch ein externer Zolldienstleister für Sie erledigen. Eine Übersicht finden Sie über die IHK.

  • In Großbritannien erfolgt eine Einfuhrabfertigung. Die Höhe der Zölle richtet sich dabei nach dem VK-Zolltarif.

  • Je nach gewählter Lieferbedingung („frei Haus”) kann es sein, dass der EU-Exporteur auch den Import in Großbritannien regeln muss. Gegebenenfalls ist noch eine GB-EORI mit umsatzsteuerlicher Registrierung nötig.

  • Kontaktdaten anpassen: Innerhalb des EU-Binnenmarktes muss auf der Verpackung von Lebensmitteln die Adresse des Herstellers oder des Verkäufers mit einem Sitz innerhalb der Europäischen Union angegeben sein. Bis zum 30. September 2022 ändert sich hier erstmal nichts. Danach ist es jedoch Pflicht, Kontaktdaten in Großbritannien anzugeben. Hat das Lebensmittelunternehmen dort keinen Firmensitz, so ist die Adresse des britischen Importeurs anzugeben.

  • Für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel Fleisch, Obst und Gemüse, ist eine Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben: EU und nicht-EU. Ab dem 1. Oktober 2022 ist zwischen UK und non-UK zu unterscheiden – EU als Angabe ist dann nicht mehr gültig. Für Olivenöl und Honig gibt es weiterhin gesonderte Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung.

  • Die bisher im Vereinigten Königreich anerkannte CE-Kennzeichnung wird durch das neue Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ersetzt. Die diesem zugrundeliegenden Standards entsprechen jedoch den heute in der EU gültigen CE-Standards. Für die meisten CE-kennzeichnungspflichtigen Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022. Ausnahmen gelten für definierte Produktgruppen, zum Beispiel Medizinprodukte und Chemikalien.

  • Chemikalienregistrierungen, welche über die europäische Chemikalienverordnung „Reach“ gemacht wurden, müssen für ein eigenes britisches System erneut vorgenommen werden.

  • Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Unionsmarken gelten nicht mehr und müssen durch neue (nationale) britische Schutzrechte für das Gebiet des Vereinigten Königreiches ersetzt werden.

  • EU-Dienstleistungserbringer müssen im Vereinigten Königreich nachweisen, dass alle Genehmigungen vorliegen und sie alle UK-Vorschriften einhalten. Es ist zu beachten, dass die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr im Sinne der Unionsverträge entfallen.


Folgende grundlegende Regelungen gelten nun auch für die UK als Nicht-EU-Handelspartner:

  • Zollanmeldung: Melden Sie (oder ggf. ein berechtigter Stellvertreter) alle Waren beim Zoll an. Wichtig: Zollanmelder müssen in der Regel in der EU ansässig sein.

  • Registrieren sich sich mit Ihrer EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) direkt beim Zoll.

  • Eine Zollsoftware (zum Beispiel ATLAS) für die elektronische Abwicklung ist sehr zu empfehlen. Dafür werden jedoch eine Zulassung sowie Artikelstammdaten und Codierungen benötigt. Die Alternative ist eine Internetzollanmeldung mittels IAA+ (mittels Elster-Online-Zertifikat). Das kennen wir ja schon von der Steuer.

  • Eventuell lohnt es sich, den AEO-Status (Status zugelassener Wirtschaftbeteiligter) für ein vereinfachtes Anmeldeverfahren zu beantragen. Das kann die Lieferung von Produkten erheblich beschleunigen.

  • Auch für Partner im B2B-Bereich gilt, dass alle erforderlichen Dokumente wie zum Beispiel eine Zollerklärung vorhanden sein müssen.

Von Großbritannien in die EU

Deutlich härter trifft es viele – vor allem kleine und mittlere – Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich. Für die Einfuhr in die EU werden nun detaillierte Aufzeichnungen über die importierten Waren sowie Einfuhrabgaben (Zoll und Mehrwertsteuer) fällig. Dies kann mit hohen Kosten verbunden sein. Für kleinere Händler, die ihre Waren direkt an die Kunden verschicken, rentiert sich das Geschäft nun häufig nicht mehr. Die Lösung ist dann eine Dependance innerhalb der EU – was wiederum schlecht für die britische Wirtschaft ist und genau das Gegenteil von dem bewirkt, was der Brexit eigentlich bezwecken sollte.

Britische Dienstleister in der EU müssen fortan nachweisen, dass sie sämtliche Vorschriften einhalten, die für die Ausübung der Dienstleistung dort nötig sind. Das heißt, dass sich weiterhin an alle auch vorher geltenden Regeln halten müssen und dafür nun aber ein größerer administrativer Aufwand anfällt. Einiges ändert sich für unsere britischen Nachbarn wohl im Bereich Label und Zertifizierungen, die nun vielfach innerhalb der EU ungültig werden, weshalb neue EU-konforme Labels beantragt werden müssen. Für Bioprodukte zum Beispiel gelten viele der UK-Zertifikate nicht mehr und es müssen für den Import nun strenge EU-Richtlinien eingehalten werden. Die Food-Labels müssen Informationen darüber enthalten, wo die landwirtschaftlichen Bestandteile des Produkts erzeugt wurden sowie die Codenummer der Kontrollstelle (GB-ORG-XX) zeigen. Vorverpackte und direkt verkaufte Produkte müssen nachweislich zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen.

Das Fazit

Sicherlich wird sich vieles ändern und das Handelsvolumen wird zwischen der EU und Großbritannien erstmal abnehmen. Doch das kann sich langfristig wieder erholen und zumindest die großen Unternehmen könnten wieder auf die alten Zeiten zurückkommen. Kleine Unternehmen sind wahrlich die Verlierer des Brexits und müssen sich gut überlegen, ob sie das Online-Geschäft mit der EU sogar aufgeben sollten. Einige der britischen Firmen werden die Gründung einer Dependance innerhalb der EU in Erwägung ziehen. Dann können große Sendungen auf einmal dorthin geschickt werden und müssen nur einmal verzollt werden. Innerhalb der EU ist der gewohnte Handel dann kein Problem mehr. Das würde aber auch bedeuten, dass ein großer Teil der Wirtschaftsleistung und der Steuern – noch mehr als vor dem Brexit – in der EU verbliebe.

Auch deutsche Unternehmen müssen sich überlegen, ob die Lieferung für den weiteren Versand zukünftig an ein zentrales Logistikunternehmen im Vereinigten Königreich erfolgen soll, anstelle vieler kleinerer Pakete aus Deutschland direkt an den Kunden. Letzteres wird dann natürlich teurer und wirkt sich auf die Lieferzeiten der Produkte aus. Ob die Käufer das so akzeptieren, ist noch fraglich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist für andere international arbeitende Unternehmen sehr wichtig: die Reisefreiheit des Personals. Bei Productsup – wie auch in vielen anderen Tech-Firmen – arbeiten Menschen aus der ganzen Welt, die auch regelmäßig in das Berliner Büro kommen. Durch Visaformalitäten und Grenzkontrollen ist dies nicht mehr so einfach wie vorher. So wird der administrative Aufwand stark ansteigen und es wird sich erst längerfristig zeigen, welche Auswirkungen das auf unseren Arbeitsmarkt generell hat.

 


Marcel Hollerbach

Über den Autor: Marcel Hollerbach ist CMO und Vorstandsmitglied von Productsup. Als Serial Entrepreneur ist Marcel zudem auch Gründungspartner des VCs Cavalry Ventures, der sich auf frühe Investitionen in europäische Technologie-Startups spezialisiert hat. Er gründete die Video-Streaming-Plattform hiClip. Diese wurde von der Adconion Media Group und NativeAds übernommen, die mit der Seeding Alliance fusionierten und später von Ströer aufgekauft wurden. Marcel Hollerbach studierte Wirtschaftsinformatik in Würzburg und Stanford.