Postfilialen müssen auch während der Coronakrise geöffnet sein. Mit dieser Forderung soll sich die Deutsche Post AG an die Filialbetreiber gewandt haben.

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie ging vor wenigen Monaten mit bundesweiten Geschäftsschließungen einher. Nur Läden, die systemrelevant sind und zur Grundversorgung zählen, durften weiterhin geöffnet bleiben. Das betraf laut dem Krisenkabinett der Bundesregierung auch die Postfilialen. Nach Information der Badischen Zeitung soll die Deutsche Post AG Filialbetreiber darauf in einem Infoschreiben hingewiesen haben, dass auch während der Coronakrise sämtliche Läden „vereinbarungsgemäß und unbedingt geöffnet bleiben“ müssten.

„Unsere und Ihre Kunden haben Anspruch auf eine reibungslose Postversorgung. Wichtige Nachrichten, Befunde und Bescheide sind gerade jetzt unbedingt zu versenden, respektive zuzustellen“, zitiert das Portal das Schreiben weiter. Man sei „auch in Krisenzeiten verpflichtet, die Postdienstleistungen sicherzustellen“.

Betrieb setzt Gemeinde unter Druck

Ein solches Schreiben ging auch bei der Gemeinde St. Märgen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg) ein. Da die Postfiliale im örtlicher Elektromarkt nicht mehr weiter betrieben werden konnte, übernahm die Gemeinde die Aufgabe. Durch die Coronakrise erlebt die Gemeinde allerdings erhebliche finanzielle Einbußen, ein defizitärer Betrieb der Postfiliale sei laut Bürgermeister Manfred Kreutz „auf Dauer nicht vertretbar“.

Er habe deshalb die Deutsche Post gebeten, die Vergütungsstruktur für Filialen zu prüfen, um weiterhin kostenneutral zu arbeiten. Das lehnte der Bonner Konzern allerdings ab: „Wir können von unseren Vergütungsstrukturen grundsätzlich nicht abweichen“, so im Antwortschreiben von Executive Vice President Holger Bartels zu lesen. Man müssen alle Partner gleich behandeln, betonte das Unternehmen weiterhin.