Der KEP-Dienstleister Hermes musste eigenen Angaben zufolge aktuell den Paketversand in die Schweiz einstellen. Update: Hermes bedauerte den spontanen Versandstopp, ist aber zuversichtlich, dass Sendungen in den kommenden Wochen wieder verschickt werden können.

Kunden, die über myhermes.de derzeit ein Paket in die Schweiz schicken wollen, finden auf der Website den Hinweis, dass dieser Service „vorübergehend eingestellt werden musste“. Das Unternehmen wolle diesen allerdings auch „schnellstmöglich“ wieder anbieten.  

Ursache für Versandstopp sind falsche Zolldeklarationen

Als Grund für den Versandstopp gibt Hermes an, dass es „vermehrt falsche Zolldeklarationen“ gegeben habe. Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union zählt, gelten spezielle Bestimmungen – unter anderem muss für jedes Paket eine sogenannte Zollinhaltserklärung abgegeben werden. Anhand dieser lesen die so genannten Zolldeklaranten der Eidgenossenschaft die Informationen über den Wert und Inhalt des jeweiligen Pakets ab. 

Hinweis auf myhermes.de
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Versandstopp erfolgte offenbar überraschend

Aktuelle Sendungsaufträge wurden offenbar bereits eingestellt. Laut des Portals paketda.de informierte Hermes einen seiner Kunden auf dessen Nachfrage, dass seine bisherigen Sendungsaufträge gestoppt wurden. Vorab habe er dazu keinen Hinweis seitens des Unternehmens erhalten, der Stopp sei „völlig überraschend verhängt“ worden. 

Update: Hermes bedauert abrupten Stopp – Versand ist voraussichtlich in den nächsten Wochen wieder möglich 

Auf unsere Anfrage hat sich nun auch Hermes zu den Vorfällen geäußert und bestätigte diese: „Unser Zustellpartner in der Schweiz hat sehr kurzfristig den Weiterversand in der Schweiz pausiert, da es gehäuft Beanstandungen zu durch Kunden nicht korrekt deklarierten Sendungen gab“, erklärte ein Hermes-Sprecher. Die Fachabteilung des Unternehmens habe diesen Umstand zudem zum Anlass genommen, „den Prozess und die Hilfestellungen für den zollüberschreitenden Versand in die Schweiz für unsere Kunden grundlegend zu überarbeiten und zu vereinfachen“, heißt es weiter.

Auch äußerte sich der Zusteller dazu, wie mit aktuellen Versandaufträgen in die Schweiz verfahren wurde: „Sendungen, die von diesem sehr kurzfristig anberaumten Versandstopp betroffen waren, sind entweder bereits an die Kunden zurückgeführt worden oder befinden sich bereits in der Rückführung. Die Versandkosten werden selbstverständlich erstattet.“ Insbesondere bedauert Hermes auch, dass in dem kurzen Zeitfenster Kunden gegebenenfalls nicht sofort informiert werden konnten: „Die Kunden wurden und werden zwar über verschiedene Kanäle über diesen besonderen Umstand informiert, dies jedoch aufgrund der kurzfristigen Entscheidung unseres Logistikpartners in der Schweiz mit sehr geringem Vorlauf – dies tut uns sehr leid. Wir sind zuversichtlich, dass der Versand in den kommenden Wochen wieder möglich sein wird und bedauern es sehr, falls es für Kunden, deren Paket bereits auf dem Weg war, zu Unannehmlichkeiten gekommen ist“, so Hermes. 

Angaben in Zollinhaltserklärungen seien oft nicht präzise genug

Auch wäre es grundsätzlich nicht neu oder ungewöhnlich, dass Zolldeklarationen beim Versand in die Schweiz überhaupt nicht bzw. nicht korrekt erfolgen würden – meist stecke auch gar keine Absicht dahinter. Oftmals werden Inhaltsbeschreibungen von den Zollbeamten beanstandet. Beispielsweise wäre die Angabe „Hose“ nicht präzise genug, stattdessen müsste es etwa „grüne Hose, Größe XL“ heißen. Auch kann es vorkommen, dass Kunden aus der Schweiz empfangene Waren retournieren wollen und hierbei die falsche Waren-Kategorie angeben. „Wenn eine solche, so genannte C2B-Retoure, über Zollgrenzen hinweg zurückgesendet werden soll, müsste sie als ,Handelsware‘ deklariert und korrekterweise mit einer Handelsrechnung versehen werden“, erläuterte Hermes dazu. Der Paketdienstleister betrachte es als eigene Sorgfaltspflicht, „die Kunden hier so gut wie möglich zu unterstützen, damit dies nicht vorkommt“.