Das war sicherlich kein Bomben-Spaß, den die Beamten des Zollamts Hallbergmoos bei der Entdeckung hatten. In einem Paket befand sich nämlich eine fast 100 Jahre alte Granate, die auf dem ersten Blick nicht unbrauchbar aussah. Erfreulicherweise war sie lediglich auf dem Weg von Norwegen zu einem Sammler in Deutschland und erwies sich als nicht funktionstüchtig.Lady mit Pakete

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Das Zollamt Hallbergmoos dürfte vor Kurzem beim Öffnen eines Pakets sehr große Augen gemacht haben, denn darin befand sich nach Angaben der Süddeutschen Zeitung eine Granate, die aus dem Jahr 1917 stammt und somit 99 Jahre alt ist. Dieses hat sich ein Privatsammler von Norwegen nach Deutschland schicken lassen, der das Paket gemeinsam mit dem Zollbeamten öffnen musste.

Eine derartige Sprenggranate fällt unter die Beschränkungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Noch erschreckender für die Beamten war sicherlich die Tatsache, dass diese zunächst nicht einordnen konnten, ob die Granate noch funktionstüchtig sein könnte, weswegen sie die Hilfe von entsprechenden Experten benötigten. Diese wiederum stuften dann den ungewöhnlichen Fund als ungefährlich ein. Dem Paket lag zwar ein Begleitzettel des Absenders bei, auf dem Entwarnung vor dem Inhalt des Pakets gegeben wurde, doch dies reichte den Beamten – verständlicherweise – nicht aus.

Empfänger sollten sich über Beschränkungen informieren

Für Lieferungen dieser Art gelten natürlich gesonderte Bedingungen. Dazu kommt in diesem Fall noch die Tatsache, dass das Paket aus einem Nicht-EU-Land stammte. Hierbei gilt unter anderem, dass eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung beigefügt werden muss, „bei kommerziellen Sendungen zudem eine korrekte Handelsrechnung, die möglichst an der Außenseite des Pakets angebracht ist“, erläutert die SZ.

Im besten Fall sollte sich der Empfänger stets im Vorhinein über Verbote und Beschränkungen informieren. „Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor einer Bestellung“, zitiert die Süddeutsche Zeitung Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. „Es kann sonst sein, dass Sie auch bereits bezahlte Ware nicht ausgehändigt bekommen.“ Bei einer fragwürdigen Fracht wie in dem besprochenen Fall erhält der Empfänger lediglich die Benachrichtigung, wo er die Ware abholen kann, anstatt sie direkt nach Hause zugestellt zu bekommen.