Durch die stetig steigende Anzahl von Drohnen im privaten und gewerblichen Betrieb steigt auch die Gefahr von Zusammenstößen im Luftraum. Beinahe-Unfälle sind keine Seltenheit. Nun ist ein Flugzeug der British Airways im Landeanflug mit einer Drohne kollidiert. Passiert ist dabei nichts, doch muss man fragen: Welche Schattenseiten und möglichen Gefahren bergen die unbemannten Flugobjekte?

Drohne fliegt nah an einem Flugzeug

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Drohnen erobern zunehmend den Himmel. Gerade die Anzahl der für wenige Hundert Euro erhältlichen Objekte nimmt stetig zu. Laut der US-Flugsicherheitsbehörde FAA sind allein in den USA mehr als 400.000 Geräte im Weihnachtsgeschäft 2015 verkauft worden. Für wenig Geld erhalten die Hobby-Piloten gute Flugleistungen – und diese hat sich bei den modernen Quadrocoptern in den letzten Jahren enorm verbessert. Moderne Quadrocopter mit vier elektrisch angetriebenen Propellern lassen sich heute kinderleicht fliegen.   

Problematisch wird es jedoch, wenn sich Hobby-Piloten nicht an geltende Gesetze halten. So dürfen die Drohnen nicht aus den Augen gelassen werden – 500 Meter gelten hier als Richtwert. Im Stadtgebiet dürfen sie zudem nur 30 Meter hoch fliegen und in der Nähe von Bahnhöfen, Kraftwerken und Flughäfen sich sie ganz verboten – außer es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Doch vor allem im Umfeld von Flughäfen beobachten Flugaufsicht und Polizei immer öfter Drohnen.

Vorderseite des Flugzeugs getroffen

Und so war es am Ende nur eine Frage der Zeit, bis es zu ernsthaften Problemen kommt. So wurde letzten Sonntag bekannt, dass ein Flugzeug der British Airways beim Landeanflug auf den Londoner Flughafen Heathrow mit einer Drohne zusammengestoßen sein soll. Nach Angaben der BBC soll der Pilot gemeldet haben, dass ein Gegenstand die Vorderseite des Flugzeugs getroffen hat – mutmaßlich handelt es sich dabei um eine Drohne. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Beinahe-Zusammenstöße sind auch in Deutschland dokumentiert. Harry Denz erklärte auf der letzten Veranstaltung des Hightech-Presseclubs (hpc), dass die für die Luftaufsicht zuständigen Hamburger Behörde drei extrem kritische Situationen, in denen Drohnen in die penibel überwachten Flugschneisen des Hamburger Airports eindrangen – also in unmittelbarer Nähe von an- und abfliegenden Flugzeugen – registrierten. „Das ist brandgefährlich“, urteilt Denz über die sich häufenden Beinahe-Kollisionen in einer kritischen Flugphase. „Wenn schon ein durch einen Vogel verursachter Schlagschaden in einer Turbine ein Flugzeug zum Absturz bringen kann, können Sie sich leicht ausmalen, was passiert, wenn eine schwere Drohne in den Turbinensog gerät oder gegen das Cockpitfenster knallt.“

2015: 620 gewerbliche Anträge für Drohnen in Hamburg

Während der Großteil der Drohnen-Hobby-Piloten verantwortungsbewusst handelt, wissen laut Denz jedoch nicht alle, dass im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Airport ein gesetzliches Verbot besteht, solche Fluggeräte steigen zu lassen. Aber wie auch? Beim Kauf einer Drohne wird weder Aufklärung geleistet, noch gibt es eine Registrierungspflicht oder gar einen Führerschein.

Aber auch im gewerblichen Bereich nehmen Drohnen stetig zu. Denz, der in Hamburg über die Zulassung von Drohnen entscheidet, berichtet über einen enormen Anstieg: „Im Jahr 2012 wurden in Hamburg 19 gewerbliche Aufstiegserlaubnisse beantragt. 2015 waren es bereits 620 Anträge – eine exorbitante Steigerung.“

Wie der Hightech-Presse e.V. in seiner Meldung erklärt, besteht bezüglich der Gesetzgebung noch dringender Nachholbedarf. Während die gewerbliche Nutzung durch Anträge geregelt wird, ist vor allem die Privatnutzung problematisch und entsprechend sind strenge Regeln erforderlich. Denn neben den Problemen in puncto Luftsicherheit können mit Kamera ausgestattete Drohnen auch den Lebensbereich anderer verletzten.