Müssen schwere Pakete schon bald wieder mit rotem Klebeband versehen werden?Paket mit rotem Klebebandbelchonock / Depositphotos.com

Vor dem 1. März 2018 mussten DHL-Pakete über 20 Kilogramm deutlich mit einem roten Klebeband versehen werden. Dies diente dazu, Zusteller auf das Gewicht aufmerksam zu machen und zu verhindern, dass sie sich verheben. Im März 2018 wurde das farbliche Klebeband allerdings durch einen wesentlich weniger auffälligen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung! Schweres Paket“ ersetzt. In den vergangenen Jahren wurde das fehlende Warnsignal immer wieder von den Gewerkschaften kritisiert.

Nun soll mit dem neuen Postgesetz wieder Bewegung in die Sache kommen, denn dieses sieht vor, schwere Pakete in Zukunft wieder deutlicher zu kennzeichnen. Im Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts ist vermerkt: „Pakete mit einem Gewicht über 10 Kilogramm bzw. über 20 Kilogramm müssen von Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung kann beispielsweise anhand eines entsprechenden Aufdrucks, einer farblichen Markierung inklusive einer Beschriftung oder anhand einer sonstigen, vom Unternehmen vorgegebenen Kennzeichnung erfolgen, die auf das entsprechende Gewicht des Pakets hinweist.“ Wichtig ist, dass sich die Kennzeichnungen für Sendungen über 10 Kilogramm und über 20 Kilogramm unterscheiden müssen. Hier könnte also schon bald wieder das rote Klebeband für besonders schwere Sendungen ins Spiel kommen. 

Außerdem muss der Warnhinweis bereits auf dem Paket angebracht sein, bevor es den Bereich der Zustellung erreicht und der Zusteller das Paket zum ersten Mal hebt.

Keine 2-Personen-Zustellung

Die Forderung von Arbeitsminister Hubertus Heil, Pakete über 20 Kilogramm nur noch von zwei Personen zustellen zu lassen, hat in dieser Form den Weg nicht in den Gesetzentwurf gefunden. Dazu heißt es: „Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, dürfen nur noch von zwei Personen zugestellt werden, es sei denn, der Anbieter stellt einer einzelnen Person ein für die konkreten Zwecke der jeweiligen Zustellung geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung.“ Was genau dieses technische Hilfsmittel sein soll, dazu gibt es keine konkreten Angaben.

Im Frühjahr dieses Jahres könnte das neue Postgesetz endgültig auf den Weg gebracht werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com