Der Februar bringt für Reisende in öffentlichen Verkehrsmitteln eine gravierende Änderung.

Wer in Deutschland öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen nutzte, musste in Zeiten von Corona stets einen Mund-Nasenschutz tragen, um die Gefahr einer Ansteckung und der Verbreitung des Virus zu verringern. Doch die pandemiebedingten Schutzmaßnahmen laufen aus. 

Für Bürgerinnen und Bürger heißt das: Ab dem 2. Februar 2023 können sie den Nah- und Fernverkehr bundesweit auch ohne Maske nutzen. Einige Bundesländer hatten die Schutzmaßnahmen bereits früher aufgehoben: In Nordrhein-Westfalen und Hamburg war die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske beispielsweise schon am Mittwoch, 1. Februar 2023, abgelaufen. Noch früher dran waren etwa Länder wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Gesundheitsministeriums appelliert an Freiwilligkeit

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Zuge der Neuerungen allerdings auch auf Eigenverantwortung und die Möglichkeit des freiwilligen Schutzes hingewiesen: „Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen, freiwillig eine Maske tragen“, zitiert Spiegel Online einen Sprecher der Behörde in NRW. 

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Auch Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), rät Menschen mit Krankheitssymptomen im Sinne des Infektionsschutzes zum Tragen einer Maske und dazu, „am besten zu Hause zu bleiben“, heißt es weiter.

Gemeinsam mit der Pflicht des Maskentragens in öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs entfällt in einigen Bundesländern, beispielsweise in Niedersachsen und Bremen, zudem die Isolationspflicht. Das hat zur Folge, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei einer Infektion mit dem Coronavirus dort nicht mehr in eine mehrtägige Selbstisolation begeben müssen. Andere Länder hatten auch diese Pflicht schon im Vorfeld aufgehoben.

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