In Großbritannien kam es zu einem ärgerlichen Haftungsvorfall mit UPS und Ebay. Auslöser war, dass der Zusteller die Bestellung in der Mülltonne deponierte.

Wenn der Paketbote Sendungen fehlerhaft hinterlegt, zieht dies mitunter eine ganze Reihe von Problemen und Haftungsfragen nach sich. Das illustriert ein aktueller Fall aus Manchester, Großbritannien. 

Ein Ebay-Kunde erhielt die Benachrichtigung, dass UPS sein auf dem Marktplatz bestelltes Navigationsgerät im Wert von etwa 130 Pfund geliefert hatte. Da die Sendung jedoch nach Angaben des Käufers weder angekommen sei noch eine Zustellbenachrichtigung hinterlegt wurde, fragte er bei dem Paketdienst nach. Hier erklärte man ihm, dass die Sendung an seine Adresse, am Ort „Sonstige“ zugestellt worden war. „Eine weitere Nachfrage ergab, dass es sich um die ,graue Tonne‘ handelt. Das ist meine Restmülltonne“, schildert der Betroffene seine Erfahrungen laut dem Guardian.

Ebay-Verkäufer erkannte Reklamation nicht an 

Diese fehlerhafte Zustellung führte zu erheblichen Haftungsproblemen: Der Betroffene wandte sich an den Verkäufer auf Ebay für eine Rückerstattung. Der hatte allerdings von UPS eine Lieferbestätigung erhalten und lehnte die Reklamationsforderung deshalb ab.

UPS erklärte dann auf Nachfrage des Ebay-Kunden, dass die eigenen Zusteller während der Pandemie befugt sind, Pakete an „sicheren Orten zu deponieren, die außer Sichtweite, sauber und vor den Elementen geschützt sind“ – nun, das trifft auf den Abfalleimer nur bedingt zu, was UPS auch einsah. Im Anschluss übersandten sie ein Schreiben, indem sie erklärten, dass es sich bei dem Zustellort um einen ungeeigneten Behälter gehandelt habe und dem Kunden den Kaufpreis erstatteten. Der Kunde war in diesem Fall jedoch der Ebay-Verkäufer, der den Betrag nicht an den Käufer erstattete. 

Ebay reagierte mit Kulanzzahlung

Der Betroffene machte im Anschluss einen Fall bei dem Marktplatz auf, woraufhin Ebay letztlich einräumte, dass der Kunde benachteiligt worden war. Dennoch habe es sich seitens Ebay wiederum um eine „einmalige Kulanzzahlung“ gehandelt. Der Grund: Die vom Kunden vorgelegte E-Mail von UPS wurde abgelehnt, weil sie weder das Firmenlogo noch die Sendungsverfolgungsnummer oder eine Bestätigung der Fehllieferung enthielt – obwohl dem Kunden zufolge eindeutig angegeben war, dass die Sendung im Müll gelandet war.