Der Bundesrat hat das milliardenschwere Hilfspaket für deutsche Unternehmen, gebeutelt von der Coronakrise, angenommen. Hier erfahren Sie, in welchen Bundesländern nun Anträge auf Soforthilfen gestellt werden können.

Die Coronakrise zwingt viele Unternehmen aktuell in die Knie. Die Bundesregierung will mit einem milliardenschweren Hilfspaket finanzielle Unterstützung anbieten, auch die Bundesländer haben jeweilige Programme mit Soforthilfen.

Die Hilfspakete des Bundes richten sich an Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und sind gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten: Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sollen bis zu 9.000 Euro Soforthilfe bzw. mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro erhalten. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung.

Beantragt und bewilligt werden Soforthilfen über die einzelnen Bundesländer. Die Antragstellung ist aktuell in fast allen Ländern bereits möglich. In Bayern, dem Saarland, Thüringen und Hamburg sollen entsprechende Antragsformulare für Bundeshilfen ebenfalls in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. 

So sehen die Soforthilfen der Bundesländer aus

Einige Bundesländer haben zusätzlich eigene Programme für Soforthilfen aufgesetzt, die teilweise mit den Bundesmitteln kombiniert werden können. So stellt etwa Baden-Württemberg neben den finanziellen Mitteln des Bundes 30.000 Euro Soforthilfe für Unternehmen mit 11 bis zu 50 Beschäftigten bereit. In Bayern werden aktuell bereits Soforthilfen von 5.000 Euro (bis fünf Beschäftigte), 7.500 Euro (bis zehn Beschäftigte), 15.000 Euro (bis 50 Beschäftigte) und 30.000 Euro (bis 250 Beschäftigte) vergeben. Hier können Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dann einen Aufstockantrag für die Mittel aus dem Bundesprogramm stellen.

Auch Brandenburg zahlt für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro und mit bis zu 100 Beschäftigten 60.000 Euro aus Landesmitteln. Hessen beispielsweise stockt die Mittel des Bundes auch bei kleineren Betrieben auf.

Die OnlinehändlerNews haben einen ausführlichen Beitrag zu den Bedingungen, Höhen und Anlaufstellen für die Soforthilfen des Bundes und der einzelnen Bundesländer erstellt, welcher regelmäßig aktualisiert wird: So erhalten Unternehmer und Selbstständige jetzt finanzielle Soforthilfe