Gibt es bei der Regelung des Mindestlohns in der Praxis noch Regelungsbedarf? Nach Ansicht von vier deutschen Logistikverbänden muss die Politik dringend handeln, um nicht die heimische Wirtschaft zu benachteiligen.

In einer aktuellen Stellungnahme kritisieren einige deutsche Logistikverbände den Umgang mit dem zu Anfang des Jahres eingeführten Mindestlohn in der Logistik. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) sehen sich durch die aus ihrer Sicht begrenzte Kontrolle bei gebietsfremden Unternehmen benachteiligt.

Logistikbranche will nicht unter Generalverdacht stehen

Der Gesetzgeber hat aus Sicht der genannten Verbände „mit der sogenannten Auftraggeberhaftung seine Kontrollpflichten mehr oder weniger willkürlich auf einzelne Glieder in der Transportkette delegiert und nehme diese dadurch zusätzlich noch in die öffentlich-rechtliche Haftung“, heißt es in der gemeinsam veröffentlichten Mitteilung.

 

Aber statt einer Auftraggeberhaftung fordern die vier Logistikverbände ein effizientes behördliches Kontroll- und Meldesystem zur Verhinderung von Dumpinglöhnen insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotagetransporten. Dazu erklären die Verbände: „Unternehmen der Logistikbranche dürfen nicht unter Generalverdacht geraten, nur weil sie den Gesetzen der Arbeitsteilung folgen und Partnerunternehmen mit der Durchführung einzelner logistischer Dienstleistungen beauftragen.“

Gesetzgeber soll Rechtsunsicherheit beseitigen

Die Verbände betonen, dass die Beauftragung von Drittunternehmen insbesondere bei internationalen und multimodalen Transporten übliches Tagesgeschäft in der Logistik sei. Die Logistikverbände erklärten sich gleichzeitig aber bereit, die Durchsetzung des Mindestlohns bei den beauftragten Drittunternehmen grundsätzlich überprüfen zu können. Dafür fehle es aber im Moment an wirksamen Instrumenten und klaren Vorgaben des Gesetzgebers. „Diese ist die Politik aber bislang der Wirtschaft schuldig geblieben“, so die Verbände.

 

Abschließend stellen die Verbände fest: „Grundsätzlich muss gelten: Der gesetzgeberische Wille muss klar zum Ausdruck kommen. Unternehmen benötigen wirksame Instrumente und klare Vorgaben. Das gilt ganz besonders für den Kreis der Haftungsschuldner, der nicht im Gesetz eindeutig geregelt ist und durch die Gerichte bestimmt werden müsste. Diese Rechtsunsicherheit ist durch den Gesetzgeber zu beseitigen.“