Was passiert, wenn eine Drohne mit einem Kleinflugzeug kollidiert? Forscher haben dies jetzt simuliert und promt einen Drohnenhersteller gegen sich aufgebracht.

Die Logistik-Branche muss sich in den kommenden Jahren einiges einfallen lassen, um den immer stärker wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Zustellung per Drohne wird bereits seit einigen Jahren getestet und stellt dabei nur eine Möglichkeit dar. Dass die kleinen unbemannten Flugobjekte allerdings nicht ganz ungefährlich sind, haben jetzt Forscher des University of Dayton Research Institute eindrucksvoll gezeigt. Im Labor simulierten sie den Zusammenprall eines handelsüblichen Quadcopters mit dem Flügel einem Kleinflugzeug. Dabei hatte das Flugzeug eine übliche Reisegeschwindigkeit von 380 km/h, die Drohne wog laut Hersteller 1.000 Gramm. Der bei der Kollision entstandene Schaden überraschte sogar die Forscher:

Das Video zeigt eindeutig, wie die gesamte Drohne – bis auf wenige Kleinteile – komplett im Flügel der Privatmaschine steckenbleibt. „Wir wollten der Luftfahrtindustrie und der Drohnenindustrie helfen, die Gefahren zu verstehen, die selbst Freizeitdrohnen für bemannte Flugzeuge darstellen können, bevor ein bedeutendes Unglück eintritt", wird Kevin Poormon von der Forschungsgruppe bei Golem zitiert.

Drohnenhersteller DJI verlangt Entfernung des Videos

Prompt hat sich nun auch der Drohnenhersteller DJI zu Wort gemeldet und hat eine Entfernung des Kollision-Videos verlangt, da es ein „im wirklichen Leben unvorstellbares Szenario, mit einer höheren Geschwindigkeit als die kombinierte Höchstgeschwindigkeit von Drohne und Flugzeug" zeigt, wie bei Golem weiter zu lesen ist. Nach Auffassung von DJI seien die Ausmaße eines möglichen Zusammenpralls zwischen Drohne und Flugzeug unter realen Bedingungen deutlich geringer, als dies im Video gezeigt wird.

Erst vor einem Jahr wurden für den Drohnenflug hierzulande umfangreiche Regelungen eingeführt. Demnach müssen Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm deutlich gekennzeichnet werden, außerdem herrscht eine Versicherungspflicht. Zusätzlich darf die maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschritten werden.