Nach dem bereits der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen sich kritisch über regionale Lkw-Fahrverbote aufgrund von nicht bundeseinheitlichen Feiertagen geäußert hat, fordert nun auch das Logistik Netzwerk Thüringen ein Ende des Flickenteppichs und eine Erlaubnis für den Transitverkehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinheitlich sind.

Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt. Ein Feiertag, der nur in Teilen von Bayern und dem Saarland begangen wird. In Deutschland gibt es insgesamt sechs solcher bundesuneinheitlichen Feiertage:

  • Heilige Drei Könige (Baden-Württemberg)
  • Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Mariä Himmelfahrt (Bayern, Saarland)
  • Reformationstag (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • Allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Buß- und Bettag (Sachsen)

Hohe Kostenbelastung für die Wirtschaft

Für die Logistik und vor allem für Speditionen, ergibt sich aus diesen teilweise freien Tagen ein Flickenteppich durch regionale Lkw-Fahrverbote. Grund ist das Fehlen von Transitregelungen zwischen den Bundesländern. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Logistikbranche, spricht sich das Logistik Netzwerk Thüringen jetzt dafür aus, den Transitverkehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinheitlich sind, künftig zu erlauben.

Das Netzwerk vertritt die Ansicht, dass die nicht bundeseinheitlichen Feiertage für die Wirtschaft eine hohe Kostenbelastung darstellen. Denn ohne spezielle Transitregelungen dürfen Lkw von einem Bundesland ohne Fahrverbot nicht durch ein Bundesland mit Fahrverbot fahren. Transportunternehmen müssen große Umwege oder den Stillstand ihrer Flotten in Kauf nehmen.

„In der Logistikbranche wird stets Schnelligkeit gefordert. Pakete sollen den schnellstmöglichen Weg von A nach B finden, um Kosten gering zu halten und Kunden zufriedenzustellen. Doch durch die eingeschränkte Mobilität entstehen nicht nur aus Speditionssicht, sondern auch für die verladende Wirtschaft vermeidbare Mehrkosten. Aus unserer Sicht sollten regionale Fahrverbote deswegen möglichst bald der Vergangenheit angehören“, betont Joachim Werner, Vorstandsvorsitzender im Logistik Netzwerk Thüringen.

Einheitliche Regelung hätte positive Auswirkungen auf den Biorhythmus der Fahrer

Ein weiteres Argument des Netzwerkes für die Erlaubnis von Transitverkehren auf Autobahnen an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ist die prekäre Parkplatzsituation für Lkw. Bei der langwierigen Suche nach einem freien Parkplatz wird damit die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten erschwert. Eine Vermeidung von Kolonnenfahrten nach dem Feiertag könnte außerdem dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Und nicht zuletzt hätte eine einheitliche Regelung positive Auswirkungen auf den Biorhythmus der Fahrer, die durch zwanghafte Unterbrechungen ihrer Touren auch ihre Ruhezeiten anpassen müssen. „Dies würde wiederum den Fahrerberuf attraktiver machen“, ergänzt Robert Münnich, Vorstandsmitglied im Logistik Netzwerk Thüringen.